Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich teilweise recht gegeben und frühere Verbote gegen bestimmte Aussagen über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne) aufgehoben. Andere Äußerungen darf sie allerdings weiterhin nicht wiederholen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Wie aus dem Urteil hervorgeht, aus dem zunächst der „Spiegel“ berichtet hatte, geht es unter anderem um folgenden Satz: „Kurz nachdem ich in der Partei Bündnis 90/Die Grünen 2018 aktiv geworden bin, ist mir Stefan Gelbhaar auf Instagram gefolgt. Er likte Storys, schrieb mir regelmäßig Nachrichten, auch nach Mitternacht. Darunter viele Kommentare zu meinem Aussehen. Ich war zur Zeit dieser Häufung von Nachrichten gerade mal 19 Jahre alt. Gelbhaar wollte mich dann auch auf einen Kaffee treffen.“ Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass Frau Schedlich auch schildern dürfe, dass Gelbhaar sie im Rahmen eines Treffens „zunächst am Arm gestreichelt und dann am unteren Rücken angefasst hat“.

Schedlich hatte die Aussagen eidesstattlich gegenüber dem RBB versichert. Das Gericht begründete die teilweise Aufhebung der zuvor ergangenen einstweiligen Verfügung damit, dass die Verantwortung für eine verkürzte Darstellung beim RBB und nicht bei Schedlich liege. Gelbhaar hatte Schedlichs Erklärung eidesstattlich widersprochen. Mit Blick auf die behauptete Berührung konnte Gelbhaar diese nach Auffassung der Richter nicht hinreichend konkret in Abrede stellen, weshalb das Gericht sie als „prozessual wahr“ ansieht. Das nun gefallene Urteil ist allerdings keine inhaltliche Bestätigung von Schedlichs Aussagen.

Gelbhaar: Bestimmte Aussagen bleiben untersagt

Untersagt bleibt Schedlich, zu behaupten, Gelbhaar habe sie in eine Wohnung eingeladen. Auch eine von Schedlich wiedergegebene Äußerung Gelbhaars, wonach er sich auf der Arbeit nicht konzentrieren könne, wenn sie anwesend sei, wertete das Gericht als nicht ausreichend belegt.

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Gegenüber dem „Spiegel“ sprach Gelbhaar von einer interessanten Strategie, die Schedlich gewählt habe. „Das Gericht folgt Klara Schedlich nur darin, dass sie dafür nichts konnte, also naiv hineingestolpert ist und der RBB verantwortlich sei“, kritisiert er. Schedlich selbst freute sich gegenüber dem Magazin über den Urteilsspruch: „Der Fall zeigt, wie schwer es für Betroffene in MeToo-Fällen ist, das Geschehene auch aussprechen zu dürfen, wenn Männer mit Anwälten und Gerichtsverfahren drohen.“ Es sei richtig gewesen, nach ihrer Niederlage vor dem Landgericht nicht aufzugeben und am Oberlandesgericht weiterzukämpfen.

Der Fall Gelbhaar hatte für die Grünen die Bundestagswahl 2025 überschattet. In dem Verfahren ging es um Äußerungen aus einer eidesstattlichen Versicherung Schedlichs gegenüber dem RBB. Der Sender hatte von #MeToo-Vorwürfen verschiedener Frauen gegen Gelbhaar berichtet, die dieser als Lüge zurückwies. Anfang 2025 zog der ARD-Sender Teile seiner Berichterstattung zurück, nachdem Zweifel an der Identität einer der Frauen aufgekommen waren, die Vorwürfe gegen Gelbhaar erhoben hatten. Am Ende zeigte sich: Gelbhaar war Opfer einer Intrige geworden, angezettelt von Parteimitgliedern.

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Eine grüne Bezirkspolitikerin aus Berlin-Mitte hatte sich als betroffene Person ausgegeben und unter falschem Namen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ein Untersuchungsbericht des RBB stellte dann auch schwere Mängel in der Berichterstattung fest, wie der „Spiegel“ schreibt. In der Folge einigte sich der RBB mit Gelbhaar auf eine Entschädigungszahlung.

Hinweis der Redaktion: In einer ursprünglichen Form des Artikels wurde der Urteilsspruch nicht ausreichend kontextualisiert. Eine Einordnung, dass das Urteil keine inhaltliche Bestätigung ist, erfolgte im Nachhinein. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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