In Berlin soll es leichter werden, eine Gaststätte zu eröffnen. Das neue Berliner Landesgaststättengesetz, das der Senat am Dienstag beschließen möchte, sieht nach Einschätzung der Gastro-Branche und der Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) deutlich weniger Bürokratie vor. Für die Gäste kommt eine wesentliche Neuerung: Sie dürfen unter der Woche bis 23 Uhr, freitags und samstags bis Mitternacht vor Kneipen und Cafés draußen sitzen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Verlängerung gegenüber der bisherigen 22-Uhr-Regel wird jedoch nicht in der ganzen Stadt ermöglicht, sondern nur in Ausgehvierteln. Die Bezirke sollen aufgrund vorliegender Daten wie der Dichte an Kneipen entscheiden, welche Kieze sie als solche definieren.

Das Gaststättenrecht des Bundes sei „nicht mehr zeitgemäß“, sagt Senatorin Giffey

Seit fast zwei Jahren diskutiert die Politik mit dem Branchenverband Dehoga, den Bezirksämtern und anderen Beteiligten über ein Landesgesetz. Bisher regelt ein Bundesgesetz von 1971 auch Berlins Gaststätten. Dieses enthalte auch Hinweise auf eine in Berlin unbekannte Sperrstunde und sei insgesamt „nicht mehr zeitgemäß“, wie Giffey am Montag im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses sagte.

Bis zuletzt wurde über das Thema Toiletten gestritten. Vor allem über die Frage, wie viele Klos für Frauen vorgeschrieben oder auch als Unisex- oder All-Gender-Toiletten freigegeben werden. Laut Giffey macht nun ein Kompromiss zwischen dem Schutzinteresse weiblicher Gäste und der Gestaltungsfreiheit der Gastronomen den Weg für das Gesetz frei.

Während das Bundesgaststättengesetz getrennte Örtchen vorschreibt, geht Berlin einen anderen Weg. Ab einer Gastraumgröße von 50 Quadratmetern muss die Hälfte der Toiletten den Frauen vorbehalten bleiben. Männerklos sind nicht mehr zwingend. Stattdessen können die Wirte ihre Klos auch für alle Geschlechter ausweisen.

Frauentoiletten bleiben vorgeschrieben, Männerklos dürfen auch für andere geöffnet werden

Bei einem durchschnittlichen Berliner Lokal mit 150 Quadratmetern sind vier Toiletten vorgeschrieben. Davon müssten zwei für Frauen reserviert sein. „Für die andere Hälfte sind unterschiedliche Modelle zugelassen, je nach Wünschen der Klientel“, sagte die Senatorin.

Das neue Gesetz verspricht auch weniger Bürokratie. Wer ein Restaurant oder eine Kneipe eröffnen will, muss das nur noch anzeigen. Von der Idee bis zur Genehmigung sollen nicht mehr als sechs Wochen vergehen, beschrieb Giffey das Ziel: „Ein Antragsteller soll nicht ewig in der Luft hängen.“

Das Verfahren soll komplett digital laufen. Gastronomen müssen sich nicht mehr an mehrere Ämter wenden, sondern nur noch an den Digitalen Wirtschaftsservice der Senatsverwaltung. Parallel soll aber weiter die Zuverlässigkeit des Wirts geprüft werden.

Zur Fußball-WM kommt Gesetz zu spät, aber Ausnahmegenehmigungen wird es geben

In den Bezirken sind nicht alle überzeugt. Nach Ansicht des von den Grünen geführten Bezirksamts im Ausgehbezirk Friedrichshain-Kreuzberg schafft das neue Gesetz „neue Unsicherheiten und erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Gaststättenbetriebe“. Die Wirte sähen sich einem „unklaren Prozess ausgesetzt“.

Das Gaststättengesetz könnte am 16. Juni in der letzten Sitzung vor der Sommerpause vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Für die Fußball-Weltmeisterschaft käme das zu spät, sie startet am 11. Juni. Aber für die Fußballübertragungen unter freiem Himmel werde es sicher Ausnahmeregeln geben, hieß es.