Die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Bonner Kanzlei, die sie vertritt. Brosius-Gersdorf begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Teile der Union hatten jedoch Vorbehalte, unter anderem wegen früherer Äußerungen der Juristin zum Abtreibungsrecht und zu Corona-Impfungen. Ihre Wahl – gemeinsam mit zwei weiteren Nominierten für das höchste Gericht – war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesagt worden.
Auch interessant
Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf: SPD-Chef Klingbeil sieht Union in der Pflicht
Politiker der Union hatten Brosius-Gersdorf einen Rückzug von der Nominierung nahegelegt. Die SPD hielt hingegen an der Benennung der Verfassungsrechtlerin fest. Nachdem die Juristin nun wirklich ihren Rückzug erklärt hat, verlangte SPD-Chef Lars Klingbeil von der Union eine Aufarbeitung des Vorgangs. „Diejenigen, die am Ende nicht zu ihrem Wort innerhalb der Koalition gestanden haben, müssen dringend aufarbeiten, was da passiert ist“, erklärte Klingbeil am Donnerstag. „So ein Vorfall darf sich nicht wiederholen.“ Die SPD habe dagegen „immer zu dieser exzellenten Kandidatin gestanden“.
„Es gab in den Fraktionen im Parlament immer einen breiten Konsens der demokratischen Mitte, dass wir Richterinnen und Richter aufstellen, dass wir sie wählen, dass wir Entscheidungen gemeinsam treffen“, erklärte Vizekanzler Klingbeil dazu. Die „persönliche Entscheidung“ des Rückzugs von Brosius-Gersdorf aber respektiere er.
Mehr Politik-News
Opposition greift Jens Spahn an: „Ein Fraktionsvorsitzender, dessen Wort nicht mehr zählt, ist ungeeignet“
Die beiden Fraktionschefinnen der Grünen, Katharina Dröge und Britta Haßelmann, zweifelten zudem die Handlungsfähigkeit der schwarz-roten Koalition an. Brosius-Gersdorf sei eine „exzellente, hoch qualifizierte Juristin“, betonten sie. „Es bleibt ein ungeheuerlicher Vorgang, den es so noch nicht gegeben hat“, erklärten die beiden Grünen-Politikerinnen. Das Gesamtpaket mit drei Richtern sei ein Vorschlag der Koalition gewesen. „Es ist absolut inakzeptabel, dass die CDU-Fraktion ihre Unterstützung zurückgezogen hat und eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf jetzt kategorisch ablehnt.“
Die Verantwortung dafür trage Unionsfraktionschef Jens Spahn, der sein Wort gegeben habe und nicht mehr halten könne. „Ein Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion, dessen Wort nicht mehr zählt, weder gegenüber dem Koalitionspartner noch anderen demokratischen Fraktionen, ist ungeeignet für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe.“

Die Linke sieht nach dem Verzicht von Brosius-Gersdorf auf die Nominierung als Verfassungsrichterin ein fatales Signal. „Es ist kein gutes Zeichen für den Zustand unserer Demokratie, dass die rechte Hetzkampagne schlussendlich Erfolg hatte“, erklärte die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger.
Brosius-Gersdorf sei persönlich attackiert und ihre wissenschaftliche Arbeit in den Dreck gezogen worden. Es werde sich zeigen, wie viele fähige Juristen und Juristinnen sich noch zu einer Kandidatur für das Verfassungsgericht bereit fänden, fügte Bünger hinzu. „Das Bundesverfassungsgericht wurde in diesem Prozess beschädigt, besonders durch das Verhalten der Unionsfraktion und ihrem Vorsitzenden Jens Spahn, der nicht in der Lage oder willens war, die Fraktion zu führen“, erklärte Bünger.
lro/dpa






![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)


