Jedes Jahr sterben mehr als 47.000 Menschen in Deutschland an den Folgen ihres Alkoholkonsums: Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck will die alltäglichen Angebote für Alkohol zum Teil aus dem Blickfeld der Konsumenten verbannen. „Ein Weg wäre, Alkohol von Supermarktkassen in der sogenannten Quengelgasse zu entfernen“, sagte der CDU-Politiker zu Ippen Media. Und er hat noch weitere Vorschläge.

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Dies wäre auch eine Erleichterung für ehemals Abhängige, nicht immer an Alkohol erinnert zu werden. „Ein anderer Weg wäre, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen einzuschränken. Warum sollten Autofahrer Alkohol für die Weiterfahrt kaufen dürfen?“

Streeck: Bisher nur „Gedankenspiele“

Streeck erläuterte, dies seien „bisher nur Gedankenspiele, wie wir langsam einen Kulturwandel erreichen können“. Es gelte, mehr über die Gefahren aufzuklären und den Zugang zu Alkohol zu erschweren. Dass insgesamt weniger Alkohol konsumiert werde, könne man nur schrittweise schaffen.

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Beim Tankstellen-Interessenverband (TIV) stießen Streecks Äußerungen prompt auf Ablehnung. Werde der Verkauf von Alkohol an der Tankstelle eingeschränkt, wichen Kunden einfach auf lange geöffnete Supermärkte aus und kauften dort dann mutmaßlich sogar größere Gebinde, hieß es auf dpa-Anfrage.

Sogenanntes „begleitetes Trinken“ müsse weg

Der Interessenverband verwies auch darauf, dass der Jugendschutz an Tankstellen besonders streng eingehalten werde, und warnte vor wirtschaftlichen Folgen: „Alle Umsätze, die dort abgezogen werden, befördern ein ohnehin schleichendes Tankstellensterben.“

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Streek stellte außerdem das sogenannte begleitete Trinken von Minderjährigen infrage. „Erstmal muss das begleitete Trinken ab 14 weg, weil es für Kinder und Jugendliche schädlich ist“, sagte der CDU-Politiker. Streeck schlug die Einführung eines Schulfachs „Gesundheit“ vor, um unter anderem über die Gefahren des Alkohols aufzuklären.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Gemäß dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche bereits ab einem Alter von 14 Jahren Bier, Wein und Sekt in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit kaufen und trinken, wenn sie von Sorgeberechtigten wie Vater oder Mutter begleitet werden. Ab 16 Jahren dürfen sie diese Getränke selbstständig kaufen.

dpa/AFP/jle