Zunächst hieß es, dass Robert Habeck als Gastdozent an der US-Eliteuniversität Berkeley im Gespräch ist. Doch nun sorgt eine andere Institution für Schlagzeilen. Aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger geht hervor: Habeck will nach Dänemark. Dort soll der frühere Wirtschaftsminister am Dänischen Institut für Internationale Studien in Kopenhagen arbeiten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Zudem strebt er laut der Mitteilung „Gastprofessuren an verschiedenen außereuropäischen Universitäten“ sowie „freiberufliche Engagements als Redner zu verschiedenen Anlässen“ an. Habeck spricht dänisch und hatte bereits einen Teil seines Studiums in Dänemark verbracht. Wie es mit seinem Bundestagsmandat weitergeht, ist noch unklar, heißt es aus seinem Umfeld. Er sitzt derzeit im Auswärtigen Ausschuss und vertritt im Parlament den Wahlkreis Flensburg-Schleswig. Habeck zog über die Landesliste in den Bundestag ein, erhielt also kein Direktmandat.

Robert Habeck kündigte nach Wahlergebnis Rückzug von Parteispitze an

Die Erlaubnis als Dozent zu Arbeiten hat Habeck erhalten. Dafür muss die amtierende Bundesregierung grünes Licht geben. Die legte keinen Einwand ein. Ab Oktober plant der Grünen-Politiker außerdem eine Gesprächsreihe unter dem Titel „Habeck live“ am Berliner Ensemble. 

Nach dem für die Grünen enttäuschenden Ergebnis von 11,6 Prozent bei der Bundestagswahl hatte Habeck, der als Kanzlerkandidat angetreten war, seinen Rückzug aus der ersten Reihe seiner Partei angekündigt. Das Bundestagsmandat nahm er aber an.

Ex-Finanzminister Kukies will ebenfalls neuen Tätigkeiten nachgehen

Jörg Kukies (SPD), der nach dem Bruch der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP übergangsweise Finanzminister war, will künftig „als freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen tätig werden“. Auch hier gab die Bundesregierung grünes Licht.

Nach dem Bundesministergesetz kann die Regierung früheren Ministern Tätigkeiten für 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, „soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Überschneidungen gibt mit der früheren Arbeit als Minister. 

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Für Abgeordnete gilt zudem das Abgeordnetengesetz. Dort heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“

lro/dpa