Die Bundesanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer neuen Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer linksextremen Vereinigung vor, die bereits durch den Fall Lina E. bundesweit bekannt wurde. Wie die Behörde nun mitteilte, wurden sechs Männer und eine Frau vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden angeklagt. Darunter ist auch der mutmaßliche Anführer Johann G., ein früherer Lebensgefährte von Lina E.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Anklage wurde bereits am 28. Mai erhoben. Den Beschuldigten wird unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und schwerer Diebstahl vorgeworfen. Vier Männer sitzen in Untersuchungshaft, die restlichen drei Personen sind auf freiem Fuß.
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Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gruppierung spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 im Raum Leipzig entstand. In einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es: „Die Angeschuldigten gehörten – als Mitglieder oder Unterstützer – zu einer […] gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten.“ Weiter heißt es, die Gruppe habe unter anderem den demokratischen Rechtsstaat, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie das staatliche Gewaltmonopol abgelehnt.
Gezielte Gewalt gegen politische Gegner
Die Gruppierung habe über Jahre hinweg bundesweit Überfälle auf Menschen organisiert, die sie der rechten Szene zuordnete. Zielpersonen seien teilweise über längere Zeit observiert worden, um Angriffe gezielt vorzubereiten. Nach Angaben der Ermittler war Lina E. neben Johann G. innerhalb der Gruppe besonders einflussreich.
Zu den schwerwiegendsten Taten zählt ein Angriff in Budapest im Februar 2023. Dort sollen Johann G. und ein weiterer Beschuldigter gemeinsam mit Komplizen mehrere Personen verletzt haben. Auch dieser Angriff richtete sich offenbar gegen Menschen, die die Täter der rechten Szene zurechneten.
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Auslieferung nach Ungarn sorgt für Streit
Im Zusammenhang mit dem Überfall in Ungarn hatten sich Anfang 2024 mehrere Personen gestellt, die zuvor untergetaucht waren. Ihre Anwälte setzten sich dafür ein, dass sie in Deutschland vor Gericht gestellt werden – nicht in Ungarn. Der Vorwurf: In dem EU-Land drohten Haftstrafen von bis zu 24 Jahren sowie ein Verfahren, das nicht den rechtsstaatlichen Standards genüge.
Besonders umstritten war der Fall einer nicht-binären Person, bekannt unter dem Namen Maja T. Diese wurde Ende 2023 in Berlin verhaftet und trotz eines späteren Eilbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Das Gericht erklärte die Auslieferung später auch im Hauptverfahren für unzulässig, doch da war es bereits zu spät. Maja T. steht seit Februar in Ungarn vor Gericht.
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Lina E. zurück in Haft
Lina E., die zentrale Figur im Umfeld der Gruppe, sitzt inzwischen wieder in Haft. Das Oberlandesgericht Dresden hatte sie 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im März 2025 – es ist rechtskräftig. Wie lange die 29-Jährige noch in Haft bleiben muss, ist offen. Teile der Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet.
Ob es nun zu einem Prozess gegen die sieben neu Angeklagten kommt, muss der Staatsschutzsenat des OLG Dresden entscheiden.
Mit afp










