Es ist nach Jahren der Migrationsdebatten eigentlich eine gute Nachricht für die deutsche Politik: Nach Deutschland kommen immer weniger Asylbewerber. Von Januar bis April sank die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast die Hälfte, berichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), schon im Vorjahr gab es einen Rückgang um 30 Prozent. Der Trend hält offenbar auch im Mai an – dieses Jahr könnte die Gesamtzahl der Asylbewerber unter 100.000 sinken, so niedrig wie zuletzt 2012.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Doch die Entwicklung ist für die neue Bundesregierung nicht durchweg Grund zur Freude. Das Problem: Kann unter diesen Umständen noch von einer Überforderung des Landes durch irreguläre Migration die Rede sein, die eine generelle Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen rechtfertigt?
Die Frage stellt sich mit neuer Dringlichkeit, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht Anfang der Woche in einer Eil-Entscheidung die im Mai begonnene Praxis von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur verstärkten Zurückweisung an den Grenzen für rechtswidrig erklärt hat. Auf eine Notlage, entschieden die Richter, könne sich die Regierung für die Zurückweisungen von Asylbewerbern nicht berufen. Dobrindt widerspricht. Wer hat recht?
Exklusive Politik-Hintergründe – für Sie recherchiert
Schwierig ist die Lage allemal. „Die Situation bei der Unterbringung von Geflüchteten vor Ort bleibt angespannt“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, unserer Redaktion. „Die Zahl der neuen Asylbewerber ist zwar im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen, aber die Städte müssen sich ja auch um die Menschen kümmern, die bereits bei uns sind.“ Schulplätze, Kitaplätze und Wohnraum seien weiter knapp. Auch die Ausländerbehörden stießen an ihre Kapazitätsgrenze.
Kommunen fordern mehr Geld für Integration
Dedy betont: „Die Debatte um die Grenzkontrollen und Zurückweisungen darf deshalb nicht dazu führen, dass wir andere wichtige Maßnahmen aus dem Blick verlieren.“ Die Städte bräuchten dringend mehr finanzielle Unterstützung für die vielen Integrationsaufgaben. Zudem müsse die Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive besser und schneller funktionieren, dazu brauche es vor allem mehr Migrations- und Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern.

Dobrindt schildert die Lage hierzulande noch drastischer: „Wir sind mit vielen Systemen einfach am Limit“, sagte er in der ZDF-Sendung „Maischberger.“ Die Integrationsleistung auch Deutschlands habe Grenzen. „Die Kommunen sind überfordert. Und diese Überforderung dürfen wir geltend machen.“ Für Merz und Dobrindt geht es bei den umfassenden Zurückweisungen um ein großes Wahlversprechen. Vorerst wollen sie an der Praxis festhalten.

„Wir sind der Überzeugung, dass diese Zurückweisungen im Einklang mit dem Recht sind“, versichert Dobrindt. Der CSU-Politiker beruft sich dabei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt es, EU-Vorschriften auszusetzen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht. Das Problem: Die Anforderungen sind hoch.
Zwar muss die Bundesregierung die „Notlage“ nicht in Brüssel anmelden; aber ihre Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden. Der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bislang alle Versuche von EU-Staaten, sich auf diesen Artikel zu berufen, abgeschmettert. Das wissen Merz und Dobrindt, doch hatten sie darauf spekuliert, dass das oberste EU-Gericht erst nach vielen Monaten über die deutsche Praxis urteilen würde. Nun aber hat hierzulande ein Verwaltungsgericht entschieden, ohne den Fall an die EU-Richter zu überweisen.
Was Dobrindt jetzt im Asyl-Streit plant
Die Berliner Richter erklärten, auf eine solche Notlage nach EU-Recht könne sich die Regierung nicht berufen. Es fehle dafür „bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“. Zunächst sei es bloß eine leere Behauptung, dass Deutschland zu sehr unter der Last von Asylsuchenden leide. Europarecht, betonen die Richter, genieße Vorrang vor deutschem Recht – und damit dürften Asylbewerber nicht einfach an den Grenzen abgewiesen werden.

Der Rechtsprofessor und Migrationsexperte Daniel Thym spricht von einem „gehörigen Dämpfer“ für die Regierung. Das Vorgehen sei rechtlich riskant, aber nicht endgültig gescheitert, sagt Thym. Dobrindt müsse eben in künftigen Rechtsstreitigkeiten Nachweise liefern, dass es eine Notlage gebe – so könne er etwa auf eine Überlastung der Integrationsressourcen hierzulande verweisen. Tatsächlich verspricht Dobrindt, bei möglichen weiteren Gerichtsverfahren die behauptete Notlage besser darzustellen: „Wir werden daran arbeiten, dass wir eine ausreichende Begründung liefern.“ Er halte es für „vorstellbar, dass mit einer entsprechenden Begründung dann auch die Beschlüsse anders ausfallen“.
Allerdings müssen Merz und Dobrindt noch eine Hürde überwinden: Die SPD in der Koalition hat Bedenken, nach dem Richterspruch auf ein Weiter-so zu setzen. Die SPD-Spitze will öffentlichen Streit vermeiden, Fraktionschef Matthias Miersch mahnt vorsichtig eine Prüfung an: „Möglicherweise schränkt dieses Urteil die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ein.“ Ähnlich zurückhaltend plädiert auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Klärung ohne offenen Streit.
Doch auf dieser Linie bleiben nicht alle in der SPD. Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci tadelt den Innenminister: „Wer sich auf Recht und Ordnung beruft, muss Recht und Ordnung einhalten.“ Juso-Chef Philipp Türmer fordert Kanzler Merz bereits auf, wegen der Entscheidung des Berliner Gerichts die Zurückweisungen zu stoppen. Unserer Redaktion sagte Türmer: „Es ist absolut inakzeptabel, eine rechtswidrige Weisung an die Bundespolizei aufrechtzuerhalten und damit die Beamtinnen und Beamten offen zum Rechtsbruch aufzufordern.“








