Es war eines der großen Wahlversprechen der Union. Und nur wenige Stunden im Amt, ließ CSU-Innenminister Alexander Dobrindt den Worten Taten folgen. Er ordnete die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen an. Ein Schritt, vor dem sich Merz‘ Vorgänger Angela Merkel und Olaf Scholz stets gesträubt hatten. Das Berliner Verwaltungsgericht äußert nun allerdings Bedenken.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig, so die Richter nach einer Eilentscheidung. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

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Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert.

Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

dpa/daw