Es ist die vorläufig heftigste Niederlage für den ausufernden Machtanspruch Donald Trumps. Das in Handelsfragen höchste US-Gericht (Court of International Trade) hat die Strafzoll-Politik des US-Präsidenten, die seit Wochen globale Verwerfungen auslöst, Börsen verunsichert und Preissteigerungen nach sich zieht, bis auf wenige Ausnahmen für illegal erklärt. Ihre Anwendung wird „dauerhaft untersagt“. Abseits der Detailfragen geht es um den zentralen Punkt der erst vier Monate währenden Trump-Präsidentschaft: Kompetenzüberschreitung.
Wie argumentiert das Gericht?
Zweigleisig. Erstens hat Trump die laut Verfassung allein dem Parlament zustehende Verhängung von Zöllen und anderen Handelsauflagen missachtet, als er im April pauschal Dutzende Länder mit Vergeltungszöllen attackierte, die mehr Waren in die USA exportieren, als sie importieren.
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Zweitens hat er aus einem Gesetz von 1977 (International Emergency Economic Powers Act) die Befugnis zur Beseitigung eines Notstands abgeleitet, der nach Ansicht der Richter nicht existiert. Ihr Hinweis: Handelsdefizite gibt es für die USA seit einem halben Jahrhundert, ohne dass die Nation in einer Wirtschaftskrise untergegangen sei. Eine von Präsident Ronald Reagan nominierte Richterin mokierte sich in den Anhörungen darüber, dass nach Lesart des Weißen Hauses auch eine vorübergehende Verknappung von Erdnussbutter das Ausrufen eines Notstands rechtfertigen könne.
Sind ausnahmslos alle Zölle von der Entscheidung betroffen?
Nein. Zölle auf Produkte wie Stahl und Aluminium, die Trump unter Verweis auf die nationale Sicherheit verhängt hat, gehorchen anderen Gesetzen und sind von dem Urteil nicht betroffen. Auch angedrohte Zölle auf Arzneimittel oder Computer-Halbleiter sind ausgenommen.
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Wie reagiert das Land – und der Finanzmarkt?
Trump-Kritiker sehen in dem Urteil einen „großen Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“. Trump könne nicht ungehindert die Verfassung ignorieren und dem amerikanischen Volk de facto massive Steuererhöhungen durch Strafzölle auferlegen. An den Börsen ging es am Donnerstag bergauf.
Was sagt das Weiße Haus?
Vereinfacht heißt es dort: Richter (nicht gewählt), haltet euch raus! Nur der Präsident (gewählt) hat den Ermessensspielraum, eine nationale Notlage zu definieren und dagegen vorzugehen. Trumps Stabschef Miller spricht sogar von „Justizputsch“. Ob eine Notlage vorliegt, sei eine rein politische Frage. Nur der Präsident und der Kongress hätten darüber zu befinden. Trumps Anwälte werfen der Justiz de facto illegale Einmischung in Staatsgeschäfte vor. Ein Argument, das im Konflikt steht mit dem Verfassungsauftrag an die Justiz, die Anwendung von Gesetzen zu überwachen.
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Ist die Entscheidung ab sofort und endgültig?
Nein. Die Regierung hat zehn Tage Zeit, um das Strafzollregime abzuwickeln. Das Weiße Haus legt aber Widerspruch vor dem Berufungsgericht für den „Federal Circuit“ ein. Bestätigt es das Urteil, geht Trump aller Voraussicht vor den Obersten Gerichtshof. Dort könnte ihn eine konservative 6:3-Richter-Mehrheit gewähren lassen.
Was sind die Kollateralschäden der Entscheidung?
Trumps Finanz- und Handelsminister verhandeln nach eigenen Angaben simultan mit über zwei Dutzend Ländern maßgeschneiderte Handelspakete; darunter sind „Dickschiffe” wie China, Indien und die Europäische Union, die allesamt mit unterschiedlichen Strafzöllen belegt sind, die zwischenzeitlich auch ausgesetzt wurden. All das ist vorläufig Makulatur. Das Gericht hat Trump bis auf Weiteres sein wichtigstes Druckmittel entrissen, mit dem er andere Länder zu vorteilhaften Handelsabkommen mit den USA zwingen will. Beispiel: Trump drohte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab 1. Juni. Kurz danach hob er die Entscheidung auf und gewährte Fristverlängerung für bilaterale Verhandlungen bis 9. Juli. Ob dieser Termin noch zu halten ist? Ungewiss. „Der Präsident ist blamiert und geschwächt”, sagte ein demokratischer Abgeordneter.
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Was ist die tiefere Ursache?
Ein politisch intakter Kongress, der die Gewaltenteilung achtet, hätte Trump das Strafzoll-Instrument aus der Hand geschlagen, sagen US-Analysten. Die von Trump beherrschten Republikaner hätten jedoch ihre Zuständigkeit nicht nur in Wirtschaftsfragen nahezu komplett an die Exekutive abgegeben – an Trump.
Hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung?
Wenn es Bestand hat – ja. Die Richter haben betont, dass dem Präsidenten keine „unbegrenzten“ Befugnisse zustehen. Zölle in beliebiger Höhe für jedes Land für einen beliebigen Zeitraum festzulegen kann, das sei ein Unding.
Wer hatte geklagt?
Der Weinimporteur V.O.S. Selections aus New York und vier weitere kleine Unternehmen waren die Kläger in einem der Fälle. Eine weitere Klage wurde von Oregon, New York und zehn weiteren Bundesstaaten eingereicht; die meisten davon sind demokratisch regiert.

Droht ein Ausweichmanöver Trumps?
In einem anderen Gesetz, dem „Trade Act” von 1974, gibt es die Möglichkeit für den Präsidenten, Zölle zur Bekämpfung unfairer Außenhandelspraktiken zu verhängen. Trump hatte davon bereits in seiner ersten Präsidentschaft gegen China Gebrauch gemacht. Es gilt unter Juristen als rechtsfester. Das jetzt vom Gericht inkriminierte Gesetz erwähnt dagegen das Stichwort „Zölle“ nicht mal. Wenn Trump gängigere Rechtsgrundlagen heranzieht und Strafzölle verhängt, könnte der Handelskrieg, der weltweite Erschütterungen auslöst, weitergehen.
Welche Reaktionen gibt es aus Deutschland?
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußerte sich mit Blick auf das Urteil zunächst zurückhaltend. „Die Unsicherheit bleibt bestehen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Aussetzung der Zölle, gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, sagte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier diese Redaktion.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Treier forderte die EU auf, den Dialog in dem Handelskonflikt mit kühlem Kopf unbeirrt weiterzuführen, um politisch zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung zu kommen. „Parallel muss die EU ihre strategischen Handelsbeziehungen beispielsweise durch neue Freihandelsabkommen konsequent weiterentwickeln. Nicht nur bei den Lieferketten, sondern auch bei den Exportmärkten ist Diversifizierung das Gebot der Stunde.“
Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Michael Hüther, warnte davor, ein mögliches dauerhaftes Aus der Zölle als Zeichen der Entspannung zu werten. „Selbst wenn die Gerichte Trump definitiv stoppen, bleibt der Vertrauensschaden, den die Handelspolitik im Zusammenspiel mit fragwürdig gewordenen Sicherheitsversprechen und Spekulationen über die Rolle des US-Dollar als Weltwährung angerichtet hat. Zudem ist zu erwarten, dass Trump dann andere Spielfelder eröffnet“, sagte Hüther unserer Redaktion.
Grundsätzlich, so der Ökonom, bleibe sich Trump treu: „Chaos ist das Label. Da Institutionen und Regelwerke weitgehend ignoriert oder eigengedeutet werden, verheddert sich die Trump‘sche Politik immer mehr in den juristischen Fallstricken“, erklärte Hüther. Gewiss sei, dass die Ungewissheit hoch bleibe.














