Das schwarz-rote Kabinett hat erste Verschärfungen in der Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Diese beinhalten die Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete und eine Rücknahme der Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer, wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.
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Wen betreffen die Änderungen beim Familiennachzug?
Der Stopp des Familiennachzugs würde demnach für Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus gelten. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der der Gesetzesentwurf vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland, davon etwa drei Viertel aus Syrien.
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Was soll sich konkret ändern?
Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert. Von März 2016 bis Juli 2018 galt eine ähnliche Regelung. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.b
Um wie viele Menschen geht es?
Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.
Was sagen Kritiker?
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege geschlossen. „Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin Tareq Alaows. „Die faktische Trennung ist länger als zwei Jahre, vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.“
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Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der „Rheinischen Post“ skeptisch. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert.“
Was soll sich bei der Einbürgerung ändern?
Die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer soll zurückgenommen werden. Nicht angetastet wird die Reduzierung der Wartefrist bei normalen Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und die Erlaubnis für den Doppelpass.
Was sagen Experten zu den neuen Einbürgerungs-Regeln?
Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft habe generell einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßte den Schritt hingegen. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung.
fgö/dpa










