Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah eingeleitet. Dem Politiker werden Bestechlichkeit als ehemaliger Mandatsträger im Europäischen Parlament sowie Geldwäsche vorgeworfen. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wurde das Verfahren am Vortag eröffnet. Es stehe „im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen“. Ein Antrag auf Aufhebung von Krahs parlamentarischer Immunität sei gestellt worden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Krah selbst wies die Vorwürfe zurück. Gegenüber dem ZDF-Magazin „frontal“ sagte er: „Es geht um politische Rufschädigung.“ Auch in der „Süddeutschen Zeitung“ wies er die Vorwürfe als „absurd“ zurück. Nach eigenen Angaben wird ihm vorgeworfen, seinem früheren Mitarbeiter im Europaparlament, Jian G., anwaltlich Rechnungen gestellt zu haben. Dieser sei zuvor mit einer eigenen Firma sein Mandant gewesen. Die Firma habe G. später verkauft, diese sei aber weiterhin Mandantin geblieben. Ob diese Rechnungen in Bezug zu China stehen könnten, prüfen die Ermittlerinnen und Ermittler.

Maximilian Krah: Staatsanwaltschaft prüft „verfolgbare Straftat“

Der Hintergrund: Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen Jian G., erhoben – wegen mutmaßlicher Spionage für einen chinesischen Geheimdienst. G. soll unter anderem Informationen über parlamentarische Beratungen und Entscheidungen gesammelt sowie chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert haben. Der deutsche Staatsbürger arbeitete von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 für Krah im Europaparlament – in einer Zeit, in der dieser Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl war.

Maximilian Krah
Maximilian Krah sitzt für die AfD im Deutschen Bundestag.© DPA Images | Sebastian Kahnert

Die Festnahme von Jian G. sorgte für große Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang war auch Krahs Büro in Brüssel durchsucht worden. Krah trennte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von G., der aktuell in Untersuchungshaft sitzt.

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Nach Angaben der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft bestehen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“, die nach kriminalistischer Erfahrung „eine verfolgbare Straftat“ nahelegen. Im nächsten Schritt werde nun geprüft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Bei der Bundestagswahl im Februar zog Krah über ein Direktmandat in Sachsen in den Bundestag ein.

dpa/kath