Friedrich Merz verbindet seine nahende Kanzlerschaft mit dem Versprechen: „Wir werden einen neuen Kurs in der Migrationspolitik einschlagen.“ Der Unionskanzlerkandidat hatte dies bereits im Wahlkampf angekündigt. Im Koalitionsvertrag erläutern CDU, CSU und SPD, wie sie das schaffen wollen.
Grundrecht auf Asyl
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl bleibt „unangetastet“. In der Vergangenheit hatte es aus der Union die Forderung gegeben, das individuelle Recht auf Asyl auszusetzen und stattdessen Aufnahmekontingente einzuführen. Dazu wird es nicht kommen. Im Koalitionsvertrag heißt es aber: „Wir werden Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen.“ Das Ziel der „Begrenzung“ der Migration soll ausdrücklich ins Aufenthaltsgesetz geschrieben werden.
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Zurückweisungen an der Grenze
Bereits die Ampel-Regierung hatte Kontrollen an den deutschen Grenzen wieder eingeführt und seit Oktober 2023 rund 50.000 Menschen abgewiesen. Das soll so weitergehen, bis es einen „funktionierenden Außengrenzschutz“ der EU gibt. Das ist vage formuliert und ermöglicht, die Grenzkontrollen erst einmal fortzuführen.
Merz hatte zudem versprochen, mit seinem Amtsantritt auch Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Dagegen erhob die SPD mit Verweis aufs EU-Recht Bedenken. Nun soll es „in Abstimmung“ mit den Nachbarstaaten Zurückweisungen an der Grenze auch bei Asylgesuchen geben. Wie sich das praktisch umsetzten lässt – und welche Auswirkungen das auf die Zahl der Asylbewerber hat – ist unsicher.
Weniger Menschen sollen kommen
Union und SPD wollen, dass weniger Menschen nach Deutschland kommen. Freiwillige Aufnahmeprogramme zum Beispiel für Afghanen sollen „soweit wie möglich“ gestoppt und keine neuen aufgelegt werden. Das kritisieren die Grünen scharf: Das treffe besonders Frauen, Kinder und ältere Menschen, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann dieser Redaktion. „Wer so handelt, drängt flüchtende Menschen auf unsichere Routen über das Mittelmeer.“

Der Familiennachzug für bestimmte Flüchtlinge, das betrifft viele Syrer, wird für zwei Jahre ausgesetzt. Migrationsabkommen mit anderen Staaten sollen legale Zuwanderung steuern und Rückführungen dorthin sicherstellen. Zudem wollen Union und SPD die Liste der Länder erweitern, in die schnell abgeschoben werden kann. Das betrifft in einem ersten Schritt Menschen aus Indien und den nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien.
Leistungen einschränken
Bestehende Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Ausländer will Schwarz-Rot „konsequent“ umsetzen. „Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich reduziert werden“, lautet zudem das Ziel. Neu nach Deutschland kommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen nicht wie bisher Bürgergeld erhalten, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Ab dem 1. April Eingereiste erhalten die geringere Hilfe aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Straftäter müssen Deutschland verlassen
Wer zum Beispiel als Asylbewerber nach Deutschland kommt, hier aber „nicht unerheblich straffällig“ wird, soll im Falle einer Verurteilung das Land verlassen müssen. Beispiele sind Straftaten gegen Leib und Leben, Sexualstraftaten, Volksverhetzung, antisemitisch motivierte Straftaten sowie Widerstand und Angriffe gegen Polizisten. Geprüft werden soll, ob eine Ausweisung auch möglich ist, wenn öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgerufen wird. Das könnte etwa der Fall sein, wenn jemand ein Kalifat in Deutschland fordert.
Abgelehnte Asylbewerber abschieben
CDU, CSU und SPD kündigen eine „Rückführungsoffensive“ an. Die oft fehlende Kooperation der Herkunftsstaaten soll verbessert werden, indem Deutschland Druck über Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen macht. Zudem soll es regelmäßige Abschiebeflüge auch nach Afghanistan und Syrien geben. Das trifft in erster Linie Straftäter und Gefährder, ist aber wegen der instabilen Lage in beiden Ländern schwierig. In der EU-Ebene will Deutschland sich dafür einsetzen, dass Menschen auch in Länder abgeschoben werden können, zu denen sie keine Verbindung haben.
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Auch im Inland sollen Hürden für Abschiebungen sinken. So sollen abgelehnte Asylbewerber vor einer Abschiebung keinen verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand mehr bekommen. Die Bundespolizei soll für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft beantragen können, damit diese nicht untertauchen. Geplant ist zudem, dass Straftäter und Gefährder nach Verbüßung einer Haftstrafe bis zur Abschiebung in Ausreisearrest kommen. Die Abschiebehaftplätze wollen CDU, CSU und SPD ausbauen und dafür vom Bund betriebene Ausreisezentren errichten.
Kommt die Migrationswende?
Im Koalitionsvertrag ist der Wille zu erkennen, die Zahl der Flüchtlinge zu senken und mehr Menschen abzuschieben. Das Fazit des Vizevorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, fällt aber gemischt aus. Er vermisst Möglichkeiten, Asylanträge legal im Ausland zu stellen, um Migration zu steuern. Der GdP-Vize sieht Chancen für eine bessere Bekämpfung von Schleusern. Aber: „Ob die vorgesehenen Restriktionen beim Familiennachzug nicht auf der anderen Seite zu verstärkten Schleusungsversuchen der Angehörigen führen werden, bleibt abzuwarten.“ Der Polizist begrüßt, dass besonders Straftäter schneller abgeschoben werden sollen.
„Die Absicht der unbefristeten Fortsetzung der Grenzkontrollen hat zur Voraussetzung, dass dafür die erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel für die Bundespolizei bereitgestellt werden“, sagte Hüber dieser Redaktion. Eine Zusage fehle aber. Von den für die Union besonders wichtigen Zurückweisungen an der Grenze erwartet der GdP-Vize, sofern dies „europarechtlich und völkerrechtlich überhaupt zulässig“ sei, keine „überdeutliche Reduzierung der Flüchtlingszahlen“.








