Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung halten ihn viele für überflüssig, doch die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am Mittwoch, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß ist. Was das für eine mögliche neue Regierung aus Union und SPD bedeutet und warum es trotzdem denkbar ist, dass die Abgabe jetzt abgeschafft wird. Wichtige Fragen und Antworten.

Was urteilten die Richter in Karlsruhe?

Das Bundesverfassungsgericht wies eine von sechs FDP-Politikern eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht (Az. 2 BvR 1505/20). Die Karlsruher Richter setzten dem Bundesgesetzgeber aber auch eine Grenze mit Blick auf die Frage, wie lange die Abgabe erhoben werden darf. Der Auffassung des Gerichts zufolge treffe den Gesetzgeber nämlich eine „Beobachtungsobliegenheit“. Das hießt: Der Soli könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

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Was bedeutet diese Auffassung für die neue Bundesregierung?

Zunächst auch, dass man finanziell gesehen nicht neu planen muss. Denn im schlimmsten Fall hätten wohl schwerwiegende Konsequenzen für den Bundeshaushalt gedroht. Denkbar war im Vorfeld auch, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.

Wer zahlt den Soli noch?

Seit 2021 müssen die Abgabe nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Laut dem Geld-Ratgeber Finanztip müssen in diesem Jahr Singles die Abgabe zahlen, die 2024 über 106.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielten. Bei Paaren liegt die Grenze bei 212.000 Euro. Unterhalb dieser Werte gibt es eine Milderungszone, in der der Zuschlag auf 5,5 Prozent ansteigt. Keinen Zuschlag entrichten Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 73.500 Euro (Paare: rund 147.000 Euro). Auf Kapitalerträge wird der Soli ebenfalls fällig. Und auch Unternehmen wie beispielsweise GmbHs oder Aktiengesellschaften sind nach wie vor verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zu zahlen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zufolge zahlten im vergangenen Jahr noch rund sechs Millionen Bürger Soli auf Einkommen und Kapitalerträge. Und auch schätzungsweise 500.000 Kapitalgesellschaften mussten die Abgabe entrichten. Insgesamt betrugen die Einnahmen des Bundes aus dem Soli zuletzt 12,6 Milliarden Euro. Mit knapp sieben Milliarden Euro zahlte die Wirtschaft den größten Teil der Summe, so das IW. Faktisch sei der Soli damit zur verkappten Unternehmenssteuer geworden, so die Ökonomen.

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Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet worden und gilt seit 1995 unbefristet.

Ist es denkbar, dass der Soli nun trotzdem abgeschafft wird?

Durchaus. CDU und CSU hatten sich in ihrem Wahlprogramm für ein Aus der Abgabe ausgesprochen, vor allem, um die Wirtschaft zu entlasten. Die SPD hingegen kann sich ein Festhalten am Soli vorstellen, macht lediglich zur Bedingung, dass nicht mehr Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen davon betroffen sein sollen, als es aktuell der Fall ist. Direkt nach dem Urteil pochten Unions-Politiker erneut auf Steuererleichterungen.

Was empfehlen Experten?

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die möglichen Koalitionspartner Union und SPD nach dem Verfassungsgerichturteil aufgefordert, den Solidaritätszuschlag jetzt aus freien Stücken abzuschaffen. Dies wäre „sinnvoll“, sagte die Nürnberger Ökonomieprofessorin dieser Redaktion. „Wir brauchen eine Entlastung der Unternehmen, die in großen Teilen durch den Soli belastet werden.“ Der Standort müsse attraktiver werden. Das Gericht habe den Verhandlern die Aufgabe nicht abgenommen, stellte Grimm fest. „Sie müssen nun aushandeln, ob der Soli bleiben oder entfallen soll.“

Der Bund der Steuerzahler forderte am Mittwoch die Union zum Einlösen ihres Wahlversprechens auf. „Die richterliche Entscheidung ist kein Freifahrtschein für die Politik – sie darf sich jetzt nicht zurücklehnen“, so dessen Präsident Reiner Holznagel. Die nächste Bundesregierung müsse nun eine komplette Soli-Abschaffung aus eigener Kraft auf den Weg bringen.

Bundesverfassungsgericht
Der Soli kann bleiben, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Möglich ist jedoch, dass Union und SPD die Abgabe freiwillig streichen, vor allem, um die Wirtschaft zu entlasten.© DPA Images | Uwe Anspach

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sprach sich hingegen gegen Änderungen aus. „Es ist gut, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen mehr“, sagte die SoVD-Vorstandschefin Michaela Engemeier dieser Redaktion.

Was fordert die Wirtschaft?

Die großen deutschen Lobbyverbände der deutschen Wirtschaft, die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) pochten am Mittwoch auf ein endgültiges Aus der Abgabe für Unternehmen.

„Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen. Jetzt ist die Politik am Zug: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Dass der Zuschlag verfassungsgemäß ist, heißt nicht, dass er wirtschaftlich sinnvoll ist und fortbestehen muss“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner laut Mitteilung. Die künftigen Koalitionspartner müssten jetzt beweisen, dass sie es ernst meinten mit der angekündigten steuerlichen Entlastung der Unternehmen. „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle wäre ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und ein erster Schritt hin zu wettbewerbsfähigen Unternehmenssteuern“, so Gönner weiter.

Auch DIHK-Präsident Peter Adrian hielte ein Aus des Soli für richtig. „Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen“, erklärte Adrian, der darauf hinwies, dass der Bund ein Ende der Abgabe auch alleine beschließen könnte. Schließlich würden die Soli-Einnahmen vollständig in den Bundeshaushalt fließen. „Die Länder müssten also bei einer Abschaffung des Solis noch nicht einmal zustimmen“, so der Wirtschaftsvertreter.