Einmal tief durchatmen, Friedrich Merz! Und Haken dran. Denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag weiterhin für verfassungsgemäß hält, sind die finanzpolitischen Spielräume der wohl neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD festgezurrt: Neue Schulden für Infrastruktur und Aufrüstung, ein Soli, der bleiben kann. Da wackelt erstmal nichts mehr.

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Dabei hätte es in Karlsruhe auch ganz anders ausgehen können. Denkbar gewesen wäre, dass die dortigen Richter urteilen, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen – ein erneutes Ringen um Einsparungen im Haushalt wären die Folge gewesen. Union und SPD bleibt das nun erspart.

Soli-Urteil: Gibt das Gericht der SPD bei diesen Streitpunkten einen Schub?

Aber auch die Sozialdemokraten haben nach dem Urteil einen Punkt. Der Soli als Abgabe für Besserverdiener – das Gericht sieht eine solche Regelung offenbar nicht kritisch. Wer mehr verdient, darf also auch stärker belastet werden, um vom höheren eigenen Einkommen für die Gemeinschaft beizutragen. Möglich, dass diese Haltung der Verfassungsrichter der SPD auch Schub für die weiteren Koalitionsgespräche und den Dissens mit der Union um mögliche höhere Abgaben bei Erbschaften und auch einem neuen Spitzensteuersatz gibt.

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Dominik Bath ist Redakteur für Politik & Wirtschaft in der FUNKE Zentralredaktion.© FUNKE Foto Services | Jörg Krauthöfer

In der Sache übrigens streiten die möglichen Koalitionspartner auch weiter über den Soli. Die Union hatte im eigenen Wahlprogramm die gänzliche Abschaffung der Abgabe vermerkt – sowohl für Gutverdiener als auch für Unternehmen, die den Soli ebenfalls zahlen müssen. Die SPD kann sich ein Festhalten daran vorstellen. Immerhin: Nach dem Urteil bleibt die Entscheidung darüber den wohl baldigen Koalitionspartnern freigestellt.