Gutachten

CDU und CSU wollen Kopftuchverbot in Bundestag diskutieren

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Ein Kopftuch tragen in Deutschland nur wenige Mädchen. Nun soll über ein Verbot diskutiert werden.

Ein Kopftuch tragen in Deutschland nur wenige Mädchen. Nun soll über ein Verbot diskutiert werden.

Foto: Frank Rumpenhorst / dpa

Ein Kopftuchverbot für Kinder wäre laut einem Gutachten in Deutschland rechtens. Die Union will das Thema in den Bundestag bringen.

Berlin. Nachdem ein Gutachter ein Kopftuchverbot für Mädchen auch in Deutschland für generell möglich hält, will sich nun die Politik des Themas annehmen. Politiker von CDU und CSU wollen es schon nach der Sommerpause im Bundestag angehen.

Der für Religionsthemen zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Christoph de Vries (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur, man erwarte nun im September die Ergebnisse eines weiteren Gutachtens durch den Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz und werde „dann im Anschluss die Diskussion in der Bundestagsfraktion starten“.

Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hatte in einem Gutachten für die Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes ein Kopftuchverbot in Grundschulen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Kopftuchverbot für Mädchen: CDU nennt Gutachten „ermutigend“

De Vries hatte dieses Gutachten gemeinsam mit anderen Politikern seiner Fraktion in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der bereits seit Donnerstag vorliegenden rechtlichen Prüfung durch Nettesheim nannte er ein „ermutigendes Zeichen“.

In der 42-seitigen Stellungnahme argumentiert der Jurist Nettesheim für ein „Kinderkopftuch“-Verbot an Schulen für Mädchen unter 14. Dieses wäre seiner Ansicht nach sowohl vereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit als auch mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

Nettesheim verweist auf Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht und darauf, dass Kinder „noch nicht die Reife haben, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt entscheiden zu können“.

Kopftuch könne zu sozialer Ausgrenzung führen

Ein Verbot, in der Schule bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine „religiös konnotierte Kopfbedeckung zu tragen“, ließe sich „als Maßnahme rechtfertigen, die der Verwirklichung der in Artikel 7 vorgezeichneten und vom Schulgesetzgeber ausgestalteten Erziehungs- und Bildungsziele dient. Es wäre auch verhältnismäßig“, schreibt der Verfassungsrechtler.

Das Kopftuch sei ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit. „Derartige Bekleidung“ führe zu Segmentierung und Trennung, lasse gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen und führe gegebenenfalls auch zur sozialen Ausgrenzung und zur Diskriminierung. In der Schule geht es nach Ansicht von Nettesheim auch um „Erziehung zur Freiheit“.

Mehrheit der Deutschen für Kopftuchverbot an Grundschulen

Die Debatte über ein Kopftuchverbot war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung (57 Prozent) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Verbot an Grundschulen auch in Deutschland ausgesprochen.

Die Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes, die das nun vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben hatte, fordert von der Bundesregierung, dies umzusetzen. „Die Verschleierung von Mädchen ist keine harmlose religiöse Bedeckung des Kopfes“, heißt es zur Begründung.

Sie stelle eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar und konditioniere Mädchen in einem Ausmaß, dass sie das Kopftuch später nicht mehr ablegen könnten.

Weiteres Rechtsgutachten der Union im Herbst

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich gegen Kopftücher in Kindergärten und Grundschulen ausgesprochen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), wollte ein solches Verbot prüfen. Mehrere Unionsabgeordnete haben zudem ebenfalls ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das im Herbst vorliegen soll.

Es gibt aber auch viele skeptische Stimmen: Der Präsident der Kultusministerkonferenz, der hessische Bildungsminister Alexander Lorz (CDU) und der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange der Religionsgemeinschaften, Lars Castellucci, hatten im Zuge der Debatte auf die Religionsfreiheit verwiesen und darauf, dass es in Deutschland nur wenige Kinder mit Kopftuch gebe.

Kritik von Islamverbänden: Fälle im „Promillebereich“

Islamverbände kritisierten die Diskussion als „Islambashing“ und als „Symboldebatte“. Es handele sich um Fälle im „Promillebereich“. Zudem wiesen sie daraufhin, dass die religiöse Pflicht für das Tragen eines Kopftuchs erst „ab der religiösen Mündigkeit, also ab der Pubertät“ gelte.

Kopftuch, Burka, Niqab und Co. sind immer wieder Anlass für Diskussionen. Anfang des Jahres verbot ein Fitnessstudio in Hannover einer Frau das Training mit Kopftuch.Ungefähr zur gleichen Zeit verbot die Kieler Uni Burka und Niqab in Lehrveranstaltungen.

Auch der EuGH befasst sich mit dem Thema Kopftuch-Verbot: Dürfen Chefs über Kleidung bestimmen?

(dpa/cho/les)