Grundschüler dürfen in Österreich kein Kopftuch mehr tragen. Die Regierung hat ein entsprechendes Gesetz durchs Parlament gebracht.
Berlin. In Kindergärten gab es schon ein Verbot, nun gilt es auch für Grundschulen: Das österreichische Parlament hat am Mittwochabend mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ ein Kopftuchverbot an Volksschulen beschlossen. Die Opposition stimmte fast geschlossen dagegen.
Untersagt ist den Schülerinnen laut Gesetzesgesetz „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Das diene unter anderem „der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“ sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.
Kopftuchverbot an Grundschulen: Bis zu 440 Euro Strafe
Verstößt eine Grundschülerin gegen das Verbot, seien zunächst die Eltern zu einem klärenden Gespräch zu laden. Kämen sie dem nicht nach oder verstoße die Schülerin erneut gegen die Regelung, werde für die Eltern eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 440 Euro fällig. Werde die nicht gezahlt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Von dem Gesetz ausgenommen seien Kopfbedeckungen zum Schutz vor Regen und Schnee sowie medizinische Verbände. Auch die jüdische Kippa ist nicht betroffen, da sie nicht „das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen“ verhülle. Ebenfalls erlaubt bleibe die Patka der Sikhs.
Opposition kritisiert „Verlogenheit“ der Regierung
Die österreichische Regierung hält das Kopftuch für ein Symbol des politischen Islams, um Frauen und Mädchen zu unterdrücken. Für die Oppositionsparteien ist das Gesetz „unzureichende Symbolpolitik“. Zielführender seien etwa bessere Bildungschancen für Kinder mit Migrationshintergrund.
SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid betonte, Integration lasse sich nicht auf Einzelmaßnahmen wie „Kopftuch Ja oder Nein“ reduzieren. Es sei bezeichnend, dass Österreichs Regierung ausgerechnet in der Integration 80 Millionen Euro gestrichen habe. Das zeige, dass es der Koalition nur um die Schlagzeile gehe, hinter ihrer Politik stecke „Verlogenheit“.
Die österreichische Regierung hatte sich schon im Vorfeld des Beschlusses auf Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof eingestellt.