Gute Nachricht für alle Bahnkunden: Bei größeren Zugverspätungen werden Fahrgäste in Deutschland und der EU auch künftig einen Anspruch auf Entschädigung durch die Bahn haben.
Die geplante Streichung der Ausgleichszahlungen etwa in Fällen schlechter Witterung ist nach massiven Protesten vom Tisch, wahrscheinlich gibt es sogar deutlich mehr Geld – bis hin zum vollen Ticketpreis. Außerdem sind nun weitere Verbesserungen wie die leichtere Mitnahme von Fahrrädern geplant, auch in ICE- Zügen.
Den Weg dafür machte am Donnerstag das EU-Parlament in Straßburg frei. Die Abgeordneten änderten einen Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Fahrgastrechte umfassend ab – im Sinne der Bahnkunden. Gerade in Deutschland war der Vorstoß der Kommission besonders umstritten.
Bei der Bahn gibt es keine „höhere Gewalt“
Hintergrund: Nach den geltenden Regeln können sich Fahrgäste in der EU 25 Prozent des Ticketpreises erstatten lassen, wenn ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät kommt. Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden gibt es sogar 50 Prozent des Geldes zurück.
Das Besondere: Die Bahn muss, anders als etwa Fluggesellschaften, auch in allen Fällen höherer Gewalt zahlen; die Pflicht besteht so auch bei Störungen wegen schlechten Wetters oder Streiks der Bahnmitarbeiter.
Das sind die vier ICE-Generationen
Obwohl das Verfahren mit Anträgen beim bahneigenen Servicecenter für Fahrgastrechte nicht ganz einfach ist, holen sich immer mehr Kunden ihr Geld zurück: Im vergangenen Jahr entschädigte die Deutsche Bahn 1,5 Millionen Fahrgäste, diese Zahl wird 2018 deutlich übertroffen, weil Winterstürme und der heiße Sommer viele Störungen im Zugverkehr verursachten – allein im ersten Halbjahr 2018 reichten eine Million Bahnfahrer entsprechende Anträge ein.
Die Brüsseler Gesetzesmacher wollten den Entschädigungsanspruch streichen, wenn sich die Bahnunternehmen bei Verspätungen auf höhere Gewalt – etwa schlechte Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen – berufen können. Begründung: Die Bahn sollte nicht schlechter gestellt werden sollte als Fluggesellschaften.
Doch Verbraucherschützer und Fahrgastverbände liefen Sturm. Die Bahn werde Störungen künftig immer öfter mit Sturm, Schnee oder Hitze begründen, warnten sie. Rechtsstreitigkeiten seien die Folge.
Diesen Argumenten folgte am Donnerstag das EU-Parlament: Die Abgeordneten strichen den Plan der Kommission und legten stattdessen noch etwas drauf. Keine Ausnahmen, dafür soll bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden, ab 90 Minuten soll der Anspruch 75 Prozent betragen – und ab zwei Stunden müsste die Bahn die Ticketkosten vollständig erstatten.
Die Entschädigungen wären damit doppelt so hoch wie heute. Darüber sollten sich Bahnkunden allerdings nicht zu früh freuen, ob es ganz so weit kommt, ist nicht sicher. Denn über die Festlegungen der Abgeordneten muss das Parlament jetzt noch mit den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandeln. Eine Entscheidung wird im Frühjahr 2019 erwartet, die Regeln könnten dann 2020 in Kraft treten.
Fahrräder bald auch in Hochgeschwindigkeitszügen
Durchaus möglich, dass über die Höhe der Entschädigung noch gefeilscht wird – das Schlupfloch „höhere Gewalt“ wird für die Bahnunternehmen aber sicher auch künftig verschlossen bleiben, hieß es bei den zuständigen Verkehrsexperten des Parlaments.
Der Europäische Verbraucherverband begrüßte die Entscheidung: „Es ist nur gerecht, dass Verbraucher angemessen entschädigt werden, wenn ihr Zug sich verspätet oder ausfällt, denn solche Verkehrsstörungen wirken sich auf die Pläne der Menschen aus.“
Der Verkehrsexperte der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament, Dieter-Lebrecht Koch, sagte: „Mit diesen neuen Regeln bringen wir die Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu, pünktlicher und effizienter zu werden.“ Parlaments-Vizepräsidentin Evelyne Gebhardt (SPD) erklärte: „In Zukunft können Bürger in viel höherem Maß von den Vorteilen des Binnenmarktes im Schienenverkehr profitieren.“
Zu den weiteren geplanten Verbesserungen zählt, dass Bahnkunden bei Zugverspätungen im internationalen Verkehr künftig auch die Züge anderer Verkehrsunternehmen nutzen können. Wer etwa von Essen nach Paris will, dürfte dann zum Beispiel statt der gebuchten Deutschen Bahn auch den französischen Thalys-Zug ohne Aufpreis nehmen.
Außerdem soll die Bahn fahrradfreundlicher werden: Fahrgäste sollen generell Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern haben, auch in Hochgeschwindigkeitszügen und im internationalen Verkehr. Alle neuen oder modernisierten Reisezüge müssen über einen gut gekennzeichneten Bereich verfügen, der für die Beförderung von montierten Fahrrädern vorgesehen ist.












