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Im Streit um Jan Böhmermanns Gedicht geht der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in Berufung. Das bestätigte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Mittwoch. TV-Moderator und Satiriker Böhmermann hatte bereits selbst Berufung eingelegt. Nun sei auch noch eine sogenannte Anschlussberufung von der Seite des türkischen Präsidenten eingegangen, erklärte der Sprecher. Zuvor hatte „Spiegel Online“ darüber berichtet.
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. In Teilen überschreite Böhmermanns Satire die Grenze zur reinen Schmähung und Ehrverletzung, urteilten die Richter damals. Böhmermann hatte sich darauf berufen, dass das Gedicht von der Kunstfreiheit abgedeckt sei.
Böhmermann legt ebenfalls Berufung ein
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, das ihm lediglich erlaubt, nur noch sechs der insgesamt 24 Verse vorzutragen. „Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren“, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz zu der Gerichtsentscheidung.
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Das Schmäh-Gedicht sei eine „Beleidigungsorgie mit Worten, die den Kläger genauso treffen sollten, wie in Deutschland lebende Türken seit Jahrzehnten rassistisch beleidigt werden – insbesondere durch rechtsextremistische Kreise“, zitiert der „Spiegel“ nun aus dem Berufungsantrag von Kaplan. Böhmermann nutze die Kunstfreiheit, um Erdogan zu beleidigen, heißt es weiter.
Chronik: Die Affäre Böhmermann – Erdogan










































„Kurden treten, Christen hauen“
Interessant an dem Antrag ist, dass Kaplan mit seiner Begründung lediglich auf die Passagen eingeht, in denen es heißt, dass Erdogan Mädchen schlage. Zu der nach Ansicht des Landgerichts Hamburg von der Meinungsfreiheit weiterhin abgedeckten Stelle „Kurden treten, Christen hauen“ bezieht sich Kaplan nicht. (bekö/mit dpa)








