Schmähkritik

Erdogan geht weiter gegen das Böhmermann-Gedicht vor

Putschversuch in der Türkei: Darum kommt das Land nicht zur Ruhe

Putschversuch in der Türkei: Darum kommt das Land nicht zur Ruhe

Am 15. Juli 2016 begannen Teile des türkischen Militärs einen Putsch. Dieser wurde einen Tag später niedergeschlagen. Seitdem ist das Land in Aufruhr - das sind die Gründe.

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Jan Böhmermann darf etliche Passagen seines Gedichtes gegen Erdogan nicht wiederholen. Doch der türkische Präsident will noch mehr.

Berlin.  Im Streit um Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ geht der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in Berufung. Das bestätigte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Mittwoch. TV-Moderator und Satiriker Böhmermann hatte bereits selbst Berufung eingelegt. Nun sei auch noch eine sogenannte Anschlussberufung von der Seite des türkischen Präsidenten eingegangen, erklärte der Sprecher. Zuvor hatte „Spiegel Online“ darüber berichtet.

Das Landgericht Hamburg hatte im Februar drei Viertel des von Böhmermann in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragene Gedichts verboten. In Teilen überschreite Böhmermanns Satire die Grenze zur reinen Schmähung und Ehrverletzung, urteilten die Richter damals. Böhmermann hatte sich darauf berufen, dass das Gedicht von der Kunstfreiheit abgedeckt sei.

Böhmermann legt ebenfalls Berufung ein

Der Moderator legte deshalb Berufung gegen das Urteil ein, das ihm lediglich erlaubt, nur noch sechs der insgesamt 24 Verse vorzutragen. „Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren“, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz zu der Gerichtsentscheidung.

Das Schmäh-Gedicht sei eine „Beleidigungsorgie mit Worten, die den Kläger genauso treffen sollten, wie in Deutschland lebende Türken seit Jahrzehnten rassistisch beleidigt werden – insbesondere durch rechtsextremistische Kreise“, zitiert der „Spiegel“ nun aus dem Berufungsantrag von Erdogan-Anwalt Kaplan. Böhmermann nutze die Kunstfreiheit, um Erdogan zu beleidigen, heißt es weiter.

„Kurden treten, Christen hauen“

Interessant an dem Antrag ist, dass Kaplan mit seiner Begründung lediglich auf die Passagen eingeht, in denen es heißt, dass Erdogan Mädchen schlage. Zu der nach Ansicht des Landgerichts Hamburg von der Meinungsfreiheit weiterhin abgedeckten Stelle „Kurden treten, Christen hauen“ bezieht sich Kaplan nicht. (bekö/mit dpa)