Der Medienrechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat sein Mandat für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan niedergelegt. Von Sprenger hatte Erdogan im Fall des Schmähgedichtes des Satirikers Jan Böhmermann vertreten. Wie das Hamburger Landgericht auf Nachfrage mitteilte, hat der Anwalt bereits Anfang April angezeigt, Erdogan nicht mehr vor Gericht vertreten zu wollen.
Die Mediendienste „Meedia“ und „Turi2“ hatten zuerst über die Mandatsniederlegung berichtet. Beiden Portalen zufolge habe der Anwalt sich an den Nazi-Vergleichen des türkischen Präsidenten in den vergangenen Wochen gestört.
Jan Böhmermann hatte Berufung eingelegt
„Ich habe das Mandat niedergelegt“, sagte er am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. „Ich möchte mich zu den Gründen nicht äußern. Ich habe es aber nicht niedergelegt, weil ich den Anspruch nicht für berechtigt halte.“ Gegenüber unserer Redaktion wollte die Kanzlei Von Sprenger/Von Lavergne keine Stellungnahme abgeben.
Jan Böhmermann hatte den türkischen Präsidenten in einem Gedicht Ende März 2016 in drastischer Weise kritisiert – so drastisch, dass das Hamburger Landgericht ein Teilverbot des Werkes veranlasste. Gegen dieses Entscheidung hat Böhmermann Berufung eingelegt, die laut Gericht jedoch noch nicht begründet sei. Dementsprechend ruht das weitere Verfahren aktuell. Ein neuer Prozessbevollmächtigter von Recep Tayyip Erdogan hat sich noch nicht beim Hamburger Landgericht gemeldet. (mit Material von dpa)


