Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter sind in Deutschland künftig kein eigener Straftatbestand mehr. Der Bundesrat billigte am Freitag die Abschaffung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch, der auf die Majestätsbeleidigung zurückgeht.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Zum 1. Januar 2018 wird die Regelung gestrichen. Die Bundesländer plädierten in den Beratungen des Gesetzes für ein sofortiges Inkrafttreten. Die große Koalition hielt aber an ihrem Zeitplan fest. Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter werden damit künftig verfolgt wie jede normale Beleidigung.
Hintergrund der Streichung ist der Streit um das Schmähgedicht des Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Erdogan strengte danach ein Verfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 103 an.
Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann eingestellt
Die Bundesregierung erteilte die dafür notwendige Ermächtigung. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann im Oktober 2016 ein, die Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ab. (epd)




