Staat und Politik dürfen nicht mehr so viel Einfluss auf das ZDF ausüben wie bisher. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe. Die Richter erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben.

Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.

Der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF darf demnach nur noch maximal ein Drittel betragen. Derzeit stellen sie 44 Prozent. Auf die Auswahl der Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Gruppen in den ZDF-Gremien dürfe die Politik keinen bestimmenden Einfluss haben. Zugleich verlangen die Richter „ein Mindestmaß an Transparenz“ über die Arbeit von Fernseh- und Verwaltungsrat. Eine Neuregelung des ZDF-Staatsvertrags muss nun bis Mitte 2015 erfolgen.

Vielfalt der Meinungen möglichst breit und vollständig

Der Erste Senat verlangt unter Berufung auf das Grundgesetz, öffentlich-rechtlichen Anstalten so zu organisieren, dass „die Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständig Ausdruck findet“. Das Gericht spricht sich dafür aus, auch kleineren Gruppen einen Zugang zu den Aufsichtsgremien zu ermöglichen. Solche kleineren Gruppen könnten dann zum Beispiel wechselweise in den Räten vertreten sein. Ausdrücklich schließen die Richter aus, dass Regierungsmitglieder oder Parlamentarier als Vertreter staatsferner Gruppierungen für die ZDF-Gremien benannt werden. Gemeint sind damit beispielsweise Gewerkschaften und Interessenverbände.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, sprach in seiner Einführung wiederholt vom „Gebot der Staatsferne“ für die Sender und deren Kontrollgremien. Mitglieder von Fernseh- und Verwaltungsrat müssten ihre Arbeit „weisungsfrei“ erfüllen können. Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus lehnt in seiner abweichenden Meinung die Mitwirkung von Regierungsmitgliedern in öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien grundsätzlich ab. Allenfalls könne die Exekutive im Sinne einer föderalen Brechung in den Gremien vertreten sein. Öffentlich-rechtliche Sender dienten „nicht der Verbreitung staatlicher Informationen“, so Paulus.

KNA/dpa/alu