Wer wird in Berlin befragt?

Das Ergebnis des Zensus muss repräsentativ sein für die Bevölkerung - und zwar nicht nur für Deutschland als Ganzes, sondern auch für jedes Bundesland und für jede Gemeinde. In Berlin also für jeden Bezirk. Vier Prozent der Berliner müssen befragt werden, damit diese Repräsentativität gegeben ist. Erfasst wird dabei jeweils ein Haushalt – und alle in ihm lebenden Personen, vom Kleinkind bis zur Großmutter. Außerdem werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer befragt.

Woher weiß ich, ob ich auch befragt werde?

Ein Computer ermittelt stichprobenartig und zufällig eine bestimmte Anzahl von Haushalten. Diese werden rechtzeitig vor der Befragung angeschrieben und informiert. In Berlin sollen so knapp 130.000, in Brandenburg insgesamt etwa 300.000 Menschen befragt werden.

Außerdem erhalten alle 220.000 Berliner und 560.000 Brandenburger Immobilienbesitzer einen Fragebogen per Post.

Wann erfahrte ich, ob ich befragt werde?

Betroffene Berliner und Brandenburger werden durch eine Terminkarte in ihrem Briefkasten informiert. Diese kann bereits da sein oder aber in den nächsten Tagen kommen. Es können nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aber auch noch ein bis zwei Wochen nach dem 9. Mai vergehen. Auf dieser Benachrichtigung stehen ein Terminvorschlag und die Kontaktdaten des Interviewers. Sie müssen von sich aus nicht tätig werden und Sie können ganz beruhigt sein, wenn keine Terminankündigungskarte bei Ihnen im Briefkasten liegt. Sie wurden dann schlichtweg nicht ausgewählt.

Alle Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg wurden komplett erfasst und bekommen den Fragebogen per Post zugeschickt. Die Bögen werden über einen längeren Zeitraum versendet, auch noch einige Wochen nach dem 9. Mai 2011. Auch hier müssen Sie nur dann tätig werden, wenn Sie Post vom Statistischen Landesamt im Briefkasten vorfinden. Von sich aus brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Was ist, wenn der vorgeschlagene Termin für die Befragung ungünstig ist?

Das ist kein Problem. Auf der Benachrichtigung sind Kontaktdaten angegeben. Dorthin kann man sich wenden, wenn man an dem vorgeschlagenen Termin keine Zeit hat. Berufstätige können so auch Termine am Feierabend oder am Wochenende vereinbaren. Die Befragung mit den höchstens 46 Fragen soll laut Amt für Statistik zwischen 15 und 30 Minuten dauern.

Was wird gefragt?

Gefragt wird nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Bildung, Beruf und Religionszugehörigkeit. Ausnahme: Angaben zum persönlichen Glaubensbekenntnis sind, soweit sie nicht die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft betreffen, freiwillig. Während Haus- und Wohnungsbesitzer postalisch per Fragebogen um Antwort gebeten werden, meldet sich bei den ausgewählten Haushalten einige Tage vor der Befragung per Postkarte ein Interviewer an.

Muss ich mitmachen?

Ja. Wer eine Benachrichtigung bekommt, ist nach dem Zensusgesetz zur Teilnahme verpflichtet. Wer sich weigert, dem drohen Zwangsgelder ab 300 Euro aufwärts.

Wer wird die Fragen stellen?

Ein paar Hundert freiwillige Helfer werden in Berlin und Brandenburg unterwegs sein, um die Fragebögen auszufüllen und einzusammeln. Jeder Freiwillige hat etwa 100 Haushalte abzuarbeiten und bekommt pro fertigen Fragebogen 7,50 Euro Aufwandsentschädigung. Viele Freiwillige kommen aus der Verwaltung. Es wird aber darauf geachtet, dass niemand, der dort sensible Daten betreut, Leute befragen darf – es wird also kein Finanzbeamter oder Jugendhelfer an der Tür klingeln. Die Freiwilligen müssen volljährig sein, dürfen keine Vorstrafen haben und müssen gut Deutsch sprechen können. In einer Schulung lernen sie derzeit, wie der Zensus ablaufen soll.

Muss ich die Interviewer in die Wohnung lassen?

Nein. Man kann sich den Fragebogen auch aushändigen lassen und ihn allein oder am Computer ausfüllen. Wer mag, kann die Fragen auch im Treppenhaus beantworten. Ein Kontakt mit dem Interviewer muss allerdings sein, um den Fragebogen zu bekommen – und weil sich der Interviewer überzeugen muss, wer im Haushalt lebt. Ein erster Kontakt erfolgt auch nie am Telefon, sondern immer persönlich, um Missbrauch auszuschließen.

Ich möchte den Fragebogen allein ausfüllen. Wie erfolgt die Rücksendung?

Der Rückversand erfolgt mit dem Einwurf der Fragebogen in die Briefkästen - mit der Deutschen Post AG bzw. der PIN AG. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den ausgefüllten Fragebogen dem Erhebungsbeauftragten mitzugeben sowie bei den Erhebungsstellen oder im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg persönlich abzugeben.

Warum weicht die Rücksendeanschrift von der Anschrift des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ab?

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nutzt für die Rücksendung der ausgefüllten Fragenbogen Aktionspostleitzahlen, um eine garantierten und effizienten Rücklauf an Fragebogen zu gewährleisten. Aktionspostleitzahlen finden häufig Einsatz bei Großempfängern. Folgende Aktionspostleitzahlen sind für Berlin und Brandenburg eingerichtet worden: 10470, 10474, 10475, 10476, 10483, 10484, 10486 und 10487.

Muss ich den Antwortbrief frankieren?

Gemäß §15 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz sind die Bürger verpflichtet, bei schriftlicher Auskunftserteilung den Brief zu frankieren. Im Zensusgesetz 2011 gibt es keine Sonderregelungen für eine portofreie Rückantwort. Insoweit vollzieht das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg lediglich den Gesetzesinhalt. Dies gilt deutschlandweit.

Was passiert, wenn ich den Antwortbrief nicht freimache?

Die Annahme des Briefes erfolgt in jedem Fall. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nimmt zur Gewährleistung der Qualität der Erhebung auch unfrankierte Briefe entgegen.

Kann ich den Antwortbrief auch faxen?

Nein, da die elektronische Weiterverarbeitung eines Faxes nicht möglich ist.

Kann ich den Antwortbrief auch als E-Mail-Anhang senden?

Nein, weil die elektronische Weiterverarbeitung von E-Mails nicht möglich ist. Es ist zu beachten, dass der Übertragungsweg nicht gegen Missbrauch geschützt ist.

Warum ist eine Ecke des Fragebogens abgeschnitten?

Dies dient der vereinfachten Sortierung der Fragebogen und der Weiterverarbeitung.

Muss ich den ausgefüllten Fragebogen abschließend unterschreiben?

Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Kann ich meine Daten per Telefon übermitteln?

Gemäß § 15 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz und § 6 Abs. 1 Zensusgesetz 2011 sind nur Angaben rechtsgültig, die schriftlich oder online (per IDEV) übersandt wurden.

Muss ich die Wahrheit sagen?

Wer ausgewählt wird, muss auch mitmachen, das schreibt das Zensusgesetz vor. Dabei sind weder Lügen noch Halbwahrheiten angebracht: Das ebenfalls anwendbare Bundesstatistikgesetz bestimmt, dass die Antworten der befragten Bürger „wahrheitsgemäß und vollständig“ gegeben werden müssen.

Die Auskunftspflicht hat ihre Grundlage in §18 Zensusgesetz 2011 in Verbindung mit §15 Bundesstatistikgesetz – das Zensusgesetz setzt eine Mitmachpflicht bei der Volksbefragung fest, das Statistikgesetz wiederum verpflichtet die Betroffenen, die Fragen zu beantworten. Dass ein Bußgeld erhoben werden kann, wenn sich ein Bürger dieser Auskunft entzieht, regelt wiederum §23 Bundesstatistikgesetz. Demnach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Auskunft nach §15 Bundesstatistikgesetz nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Wer nicht vollständig, nicht richtig und nicht rechtzeitig antwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit der Folge eines Bußgelds – keine Straftat. Es kann teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Und wer heute schon weiß, dass er Pflichtangaben nicht beantworten möchte, sollte darüber nachdenken, ob er einen Anwalt zurate zieht.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Interviewer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Ausgefüllte Fragebögen etwa in den Müll zu werfen wäre eine strafbare Handlung, die vom Statistischen Landesamt auch verfolgt werden würde. Die fertigen Fragebögen werden außerdem in einer versiegelten Mappe aufbewahrt, sodass nichts verloren gehen kann. Beim Landesamt für Statistik wurde für die Auslesung der Daten ein eigenes, vom Rest abgeschottetes und gesondert überwachtes System aufgebaut. Die Fragebögen werden dort anonymisiert – allerdings erst, wenn wirklich alle Daten beisammen sind, falls es noch Nachfragen gibt. Das Landesamt wertet aus, auf Bundesebene laufen alle Ergebnisse zusammen.

Wo bekomme ich Hilfe?

Hat ein Bürger Fragen, sollte er sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz in seinem Bundesland oder an den Bundesbeauftragten für Datenschutz wenden. Den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen Sie unter folgender Adresse: An der Urania 4–10, 10787 Berlin. Telefon: 030/ 13889 0; E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de, Sprechzeiten: montags bis freitags 10 bis 15 Uhr, donnerstags 10 bis 18 Uhr; Das BürgerOffice befindet sich im 9. OG. Weitere Informationen gibt es auch unter www.datenschutz-berlin.de .

Wann gibt es das Ergebnis?

Bis es ein Endergebnis für den Zensus 2011 gibt, vergehen viele Monate. Am heutigen 9. Mai geht die Befragung los, erste Ergebnisse sollen erst im November 2012 präsentiert werden. Detaillierte Auswertungen kommen sogar noch später – im Mai 2013. Die Zeitspanne von 24 Monaten wird benötigt, um die Daten aufzubereiten, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und schließlich aus den verschiedenen Quellen – Daten, die aus Registern übermittelt wurden, und Daten, die aus den Befragungen stammen – zusammenzuführen. Als wichtigstes Ergebnis des Zensus gelten die neuen Einwohnerzahlen. Statistiker vermuten, dass in Deutschland nicht 82 Millionen Menschen leben, sondern nur etwa 80 Millionen.

got/sei