Die Angeklagte löste erst allmählich ihren Gesichtsschleier, als der Vorsitzende Richter zum Urteilsspruch ansetzte. Den Fotografen hatte sich die 29-Jährige zuvor fast gänzlich schwarz verhüllt gezeigt. Nur die Augen der strenggläubigen Muslimin waren zu sehen. Wegen der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland und Werbens um Mitglieder wurde die 29-Jährige am Mittwoch vom Kammergericht Berlin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gefasst und konzentriert wie an den vergangenen Prozesstagen folgte die Angeklagte den Ausführungen des Gerichts.
Sie wird jedoch trotz ihrer Verurteilung aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie könne ihre Strafe später antreten, sagte der Richter Josef Hoch. Das Gericht sehe keine Fluchtgefahr, hieß es. Die gläubige Muslima wird ihre Strafe vermutlich in Ulm absitzen, ein Jahr Untersuchungshaft wird angerechnet. Inzwischen wurde Revision gegen das Urteil angekündigt. Der Anwalt der Verurteilten, Mutlu Günal, sagte dem Südwestrundfunk: „Wir halten eine Haftstrafe, die man nicht zur Bewährung aussetzen kann, für nicht angemessen.“ Die 29-Jährige hatte sich im Prozess von ihren Taten distanziert. „Es kommt mir vor, als sei es eine andere Person gewesen, die die Texte geschrieben hat“, hatte die nicht vorbestrafte Frau erklärt.
Die Richter sprachen die aus Ulm stammende Ehefrau eines der sogenannten Sauerland-Bomber für schuldig, von November 2009 bis Februar 2010 den Kampf terroristischer Organisationen, wie Islamische Dschihad Union, Deutsche Taliban Mudschahedin und Al-Kaida mit Textbeiträgen im Internet unterstützt zu haben. Außerdem hat die Frau nach Überzeugung des Gerichts Geldspenden in Höhe von 2900 Euro gesammelt und um Mitglieder geworben. Die Gelder waren über einen Mittelsmann in der Türkei geflossen und auch für den Kauf von Waffen verwendet worden.
„Fanatische Aktivitäten“ entwickelt
Das Gericht glaubte der Angeklagten, dass sie nach der Verhaftung ihres Mannes im September 2007 in einer Art „Schockzustand“ war und auf der „Suche nach Erklärungen für das Verhalten ihres Mannes“ im Internet recherchierte. Die Frau habe allerdings „fanatische“ Aktivitäten entwickelt, hieß es. In Foren habe sie sich über religiöse, aber auch islamistische Themen ausgetauscht. Der Ehemann wurde im März 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe und Anstiftung zum vierfachen Mord zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagte habe die „Idee eines bewaffneten Dschihad akzeptiert“, sagte der Richter. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte „etwa 1000 Beiträge und Kommentare sowie Videos mit dschihadistischem Inhalt“ bis zu ihrer Festnahme im Februar 2010 für die Terrorgruppen ins Internet stellte und darin den bewaffneten Kampf gegen Ungläubige unterstützte und Selbstmordanschläge befürwortete. Daneben hatte sie zunehmend „radikale Texte“ verfasst, zu Spenden aufgerufen und Propagandavideos für Terrorgruppen verbreitet.
Kinder mit Maschinengewehren
So waren auf den von ihr veröffentlichten Fotos Kinder mit Maschinengewehren oder Handgranaten zu sehen oder zeigten diese bei Schießübungen. In dem seit November 2010 laufenden Verfahren hatte die Muslimin ein Geständnis abgelegt und sich von den Taten distanziert. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Bundesanwaltschaft, die eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert hatte. Die Frau sei eine „fanatische Kämpferin“ gewesen, die „Ungläubige“ als Feinde des Islams betrachtet und deren „Vernichtung und Ausrottung“ für gut gehalten habe, hieß es in dem Prozess. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und versichert, dass sich die Angeklagte inzwischen glaubhaft von ihren früheren Taten distanziert habe.
In ihrem Schlusswort hatte die Frau gesagt, sie wisse inzwischen, dass sie nicht nur sich, sondern auch ihrer Religion geschadet habe, und dass der „Heilige Krieg“ keine Lösung sei. Die 29-Jährige wurde zwar zu einer Haftstrafe verurteilt. Den Haftbefehl hob das Kammergericht mit dem Urteil allerdings auf, weil es keine Fluchtgefahr sieht. Die Angeklagte hatte im Prozess versichert, dass sie „keine Lust mehr hat, sich nach Afghanistan oder Pakistan abzusetzen“. Ihr Mann, der in Haft sitze, brauche sie jetzt: „Er ist mein einziger Halt, mein Lebenssinn.“
dapd/sei

