Der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray bei einer Demonstration gegen Stuttgart 21 verteidigt. Seine Beamten seien am 30. September im Schlossgarten bei der Räumung des Baufeldes beleidigt, körperlich angegriffen und genötigt worden, sagte Stumpf im Stuttgarter Landtag vor dem Untersuchungsausschuss. „Die Polizei war nicht mehr Herr der Situation.“ Die Beamten hätten nur zu rechtmäßigen Mitteln gegriffen. „Ein konsequentes Vorgehen war nötig.“
Dem Vorwurf, dass die Polizei gegen eine Schülerdemonstration vorgegangen sei, erteilte Stumpf eine klare Absage. Die Schülerdemonstration habe zum Zeitpunkt des Einsatzes „faktisch nicht mehr“ stattgefunden, da die Schüler vom eigentlichen Versammlungsort entfernt hätten.
Außerdem sei die Demo zuvor aufgelöst worden und habe daher versammlungsrechtlich keine Rolle mehr gespielt. Auch die anderen Blockaden der Demonstranten hätten keine politische Meinungsäußerung zum Hintergrund gehabt, sondern seien reine Verhinderungsblockaden gewesen.
Die Demonstranten hätten zudem mit Gegenständen nach den Polizeibeamten geworfen. Angesichts dieser Straftaten sei das Vorgehen gegen die Demonstranten vom Polizeigesetz gerechtfertigt. Auch der Einsatz der Wasserwerfer, der als eines der mildesten Mittel des körperlichen Zwangs gelte, sei dort zulässig gewesen.
Der Ausschuss soll klären, ob die Landesregierung Einfluss auf den Einsatz genommen hat, bei dem weit mehr als hundert Demonstranten und Dutzende Polizeibeamte verletzt worden waren. Zu Beginn der Sitzung scheiterte die SPD mit einem Antrag, die Zeugenvernehmungen zu vertagen, weil Akten erst am Freitag übergeben worden seien. Der SPD-Abgeordnete Andreas Stoch sagte: „Kein Jurist würde ohne Aktenstudium in einen Prozess gehen.“
Die CDU/FDP-Mehrheit lehnte den SPD-Antrag allerdings ab. Der Ausschussvorsitzende Winfried Scheuermann (CDU) sagte, die Opposition könne Zeugen erneut laden lassen, wenn „nach intensivem Aktenstudium“ neue Fragen entstehen sollten.
dpa/dapd/cn



