Straßenverkehr

Der komplette neue Bußgeldkatalog

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Drängler, Raser und Alkoholsünder sollen im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten werden. Die entsprechenden Vorschläge von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee billigte das nun Bundeskabinett. Nachstehend dokumentiert Morgenpost Online die wichtigsten neuen Bußgeldsätze.

Alle Beträge in Euro. Angaben in klammern beziehen sich auf die bisherige Höhe.

Tatbestand Höchstgeschwindigkeit

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

Überschreitung um


21-25 km/h: 80 (50)


26-30 km/h: 100 (60)


31-40 km/h: 160 (100)


41-50 km/h: 200 (125)


51-60 km/h: 280 (175)


61-70 km/h: 480 (300)


über 70 km/h: (425) 680


Außerhalb geschlossener Ortschaften:


Überschreitung um


21-25 km/h: 70 (40)


26-30 km/h: 80 (50)


31-40 km/h: 120 (75)


41-50 km/h: 160 (100)


51-60 km/h: 240 (150)


61-70 km/h: 440 (275)


über 70 km/h: 600 (375)

Tatbestand Unangepasste Geschwindigkeit

Glätte, Regen: 100 (50)

Alkohol/Drogen:


1. Verstoß: 500 (250)


2. Verstoß: 1000 (500)


3. Verstoß: 1500 (750)

Rotlicht-Verstöße: 90 (50)

bei länger als 1 Sekunde rot: 200 (125)


mit Gefährdung: 320 (200)


mit Sachbeschädigung: 360 (200)


Bei Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten: 70 (50)


Zebrastreifen trotz wartender Fußgänger überfahren: 80 (50)

Drängler

Abstand in Meter von halber Tachoanzeige


bei mehr als 80 km/h:


weniger als 5/10: 75 (40)


weniger als 4/10: 100 (60)


weniger als 3/10: 160 (100)


weniger als 2/10: 240 (150)


weniger als 1/10: 320 (200)

(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter [5/10] des halben Geschwindigkeitswerts)


bei mehr als 130 km/h:


weniger als 5/10: 100 (60)


weniger als 4/10: 180 (100)


weniger als 3/10: 240 (150)


weniger als 2/10: 320 (200)


weniger als 1/10: 400 (250)


Gefährliches Abbiegen: 70 (40)

Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren: 80 (50)

Verstoß gegen Rechtsfahrgebot: 80 (40)

Gefährliches Überholen: 100 (50)

Überholverbot missachtet: 150 (75)

Gefährliches Überholen

mit Sachbeschädigung: 200 (125)


Vorfahrt missachtet: 100 (50)

Wenden/Rückwärtsfahren

auf der Autobahn:


an Ein- oder Ausfahrt: 75 (50)


auf Seitenstreifen: 130 (100)

Seitenstreifen befahren: 75 (50)

Parken auf der Autobahn: 70 (40)

Illegale Kfz-Rennen

Teilnehmer: 200 (150)


Veranstalter: 500 (400)

Verstoß gegen Sonntagsfahrverbot

Fahrer: 200 (40)


Halter: 380 (75)

Gefahrgut-Lkw sucht trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz auf: 140 (75)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Alle Informationen gibt es auch auf der Internet-Seite des Verkehrsministeriums .

( DPA/FSL )