Die deutschen Sozialgerichte haben im vergangenen Jahr erneut einen Rekord bei den Klageeingängen registriert.

Mit 193.981 Klagen waren es fast 19.500 mehr als im Jahr zuvor, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mitteilte. „Der Trend hat sich auf hohem Niveau weiter verstärkt“, erklärte Gerichtssprecher Thomas Voelzke.

Auch in der zweiten Instanz, also bei den Landessozialgerichten, stieg die Zahl der Hartz-IV-Verfahren 2009 an. Nach Angaben des BSG gab es dort 8513 Neueingänge – gegenüber 7931 ein Jahr zuvor. Im BSG selbst gingen 277 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zum Sozialgesetzbuch II ein. Das waren 45 mehr als 2008.

Angesichts der Klageflut forderte BSG-Präsident Peter Masuch die Politik auf, die Hartz-IV-Gesetze zu reformieren. „Vor allem unsere Urteile können dabei eine Fundgrube dafür sein, wo der Gesetzgeber nacharbeiten kann“, sagte er.

Gleichzeitig warnte Masuch vor einer verschärften Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger, wie sie Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gefordert hatte. Dies würde zu „Abwehrreaktionen der Betroffenen führen“, sagte Masuch, da nicht „hinreichend zumutbare und sinnvolle Arbeiten im gemeinnützigen Bereich zur Verfügung“ stünden. Auch gebe es rechtliche Bedenken.

Im Streit über die Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter signalisierte die SPD der Union jetzt Entgegenkommen. Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck ließen in einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel Bereitschaft erkennen, mehr Kommunen die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher in Alleinregie zu überlassen.

In dem Schreiben heißt es, Ausgangspunkt einer Verständigung sei der im vorigen Jahr am Widerstand der Unions-Fraktion gescheiterte Gesetzentwurf. „Selbstverständlich schließt das eine Weiterentwicklung der bisherigen Vorschläge nicht aus“, fügten Steinmeier und Beck aber hinzu.

Die von Teilen der Union geforderte Ausweitung der derzeit 69 Optionskommunen, die Hartz-IV-Bezieher mit dem Geld vom Bund alleine betreuen, ist einer der größten Streitpunkte. Entgegenkommen der SPD in diesem Punkt dürfte eine Einigung mit der über die Jobcenter-Reform zerstrittenen Union erleichtern.

Dabei läuft es nun auf eine Grundgesetzänderung hinaus, da mehrere Unions-geführte Länder den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt haben und eine Verfassungsänderung zur Bedingung machen. Dies zwingt die schwarz-gelbe Bundesregierung zur Kooperation mit der SPD, um im Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten zu bekommen.

dpa/ddp/Reuters/cn