Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) droht Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit einer Blockade der Jobcenterreform im Bundesrat.

In einem Brief an die Ministerin kündigen Koch, sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Landesgesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) an, ihrem Modell zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen in der Länderkammer nicht zuzustimmen, und forderten eine Grundgesetzänderung.

Ohne hessische Zustimmung kann die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“, sagte Koch in Wiesbaden. Langzeitarbeitslose bräuchten weiter eine Betreuung aus einer Hand.

Koch erklärte, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sehe einen „fundamentalen Dissens“ zu den Plänen von der Leyens. Zugleich sieht Koch Chancen, sich mit den SPD-geführten Ländern zu einigen. Bei den Jobcentern wolle auch die SPD die Verfassung ändern.

Von der Leyen erklärte in Berlin, sie sei auch für eine Grundgesetzänderung offen. Sie müsse aber in kürzester Zeit realisierbar sein. „Die Zeit drängt." Sie habe deshalb „parallel“ einen einfachen Gesetzentwurf vorgelegt. „Zur Zeit ist die Grundgesetzänderung eher die Taube auf dem Dach und die einfach gesetzliche Lösung der Spatz in der Hand“, formulierte die Arbeitsministerin. Sie wolle am Sonntag bei einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Union nach einer Lösung suchen.

Eine Grundgesetzänderung war im vorigen Jahr an der Unions-Fraktion gescheitert. Für eine Verfassungsänderung bräuchte die Ministerin die Hilfe der SPD, die am Dienstag prompt ihre Unterstützung anbot. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Ministerin auf, „unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen“. Nach Vorgabe des Verfassungsgerichts muss von der Leyen die Neuregelung der Jobcenter bis Ende des Jahres umsetzen.

Bislang kümmern sich Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern gemeinsam um Hartz-IV-Empfänger. Dies muss aber Ende 2010 beendet werden, weil das Bundesverfassungsgericht darin eine unzulässige Mischverwaltung sieht. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein.

Koch fordert hingegen ein Modell, das Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) im vergangenen Jahr mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) ausgehandelt hatte. Das Vorhaben scheiterte damals am Widerstand der Unionsfraktion. Koch macht sich für eine Ausweitung des Optionsmodells stark, nach dem derzeit 69 Kommunen Arbeitslose in Eigenregie betreuen. Das lehnt Leyen wiederum ab.

In Kopie wurde das Schreiben aus Hessen nach Kochs Angaben auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) weitergeleitet.

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