Am Montag wird das Oberlandesgericht Stuttgart verkünden, wann der RAF-Terrorist Christian Klar aus der Haft entlassen wird. Alles spricht dafür, dass dies spätestens Anfang 2009 der Fall sein wird, vielleicht sogar noch vor Weihnachten.


Dann läuft die vom Gericht festgesetzte Mindesthaftdauer von 26 Jahren ab. Klar war im November 1982 festgenommen worden und wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt worden.

Bundespräsident Horst Köhler hatte im Mai 2007 ein Gnadengesuch des bekanntesten lebenden RAF-Mitglieds abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung war ein persönliches Gespräch zwischen Köhler und Klar.


Seither haben, so gaben Sprecher der Justiz und Klars Anwalt bekannt, ein Gutachten sowie eine Anhörung vor Gericht dem heute 56 Jahre alten Klar positive Perspektiven attestiert. Mehrfach bekam er Hafturlaub und kehrte stets wie vorgeschrieben zurück.


Die Rechtsgrundlage für eine Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung der gerichtlich verfügten Mindesthaftzeit ist – anders als bei einem Gandenerweis des Staatsoberhauptes – eine formale: Sofern Gutachten ergeben, dass vom Häftling in Zukunft keine Gefährdung der Öffentlichkeit durch erneute Straftaten zu erwarten ist, muss er entlassen werden.

Nach allem, was bekannt ist, hält Klar strikt an der RAF-Ideologie fest. Zuletzt öffentlich geäußert hatte er sich in einem Grußwort an eine linksextreme Konferenz im Januar 2007.

Christian Klar, geboren 1952, lebte seit 1976 in der Illegalität. Verurteilt wurde Klar unter anderem wegen der Anschläge auf Buback, auf den Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, auf Arbeitgeber-Präsident Hanns Martin Schleyer, wegen eines Banküberfalls mit mehreren Mordversuchen in Zürich im Jahr 1979 und eines Raketenwerfer-Angriffs auf einen hohen US-General 1981.