Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar ist seiner baldigen Entlassung offenbar einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel“ zufolge liegt dem zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart ein für Klar günstiges Gutachten vor. Das Gericht muss darüber befinden, ob die Reststrafe des Ex-Terroristen zur Bewährung ausgesetzt wird.
Klar ist derzeit in Bruchsal (Baden-Württemberg) inhaftiert. Im Jahr 1985 war er unter anderem wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 legte das Gericht die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre fest. Klar kann somit frühestens am 3. Januar 2009 freikommen.
Der Gutachter ist in seiner Prognose dem "Spiegel“ zufolge zu dem Ergebnis gekommen, dass Klar in Freiheit nicht erneut schwere Straftaten begehen werde. Klars Verteidiger erwarte deshalb eine Entscheidung des Gerichts noch vor Weihnachten sowie eine Freilassung im Januar nächsten Jahres. Auch die "Stuttgarter Zeitung" berichtet unter Berufung auf Justizkreise, man gehe davon aus, dass einer Freilassung nichts mehr im Wege stehe.
In diesem Jahr bekam Klar bereits Lockerungen der Strafhaft wie begleitete Ausgänge. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.
Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass von Klar keine schweren Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte er nach seiner Freilassung Anfang nächsten Jahres eine schon länger geplante Ausbildung zum Bühnentechniker beim Berliner Ensemble beginnen.
Klar und Birgit Hogefeld sind die letzten früheren RAF-Terroristen, die noch im Gefängnis einsitzen. Hogefeld kann erst 2011 mit einer Entlassung rechnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im Juli ihren Antrag abgelehnt, nach Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorzeitig auf freien Fuß zu kommen. Nach der Entscheidung muss sie mindestens 18 Jahre in Haft bleiben.
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