Die Entscheidung für eine Haftentlassung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar hat zu heftiger Kritik geführt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sieht sich nach seiner Entscheidung mit einem Proteststurm konfrontiert. „Wir bekommen sehr viele beleidigende Anrufe und E-Mails“, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz der Nachrichtenagentur ddp.
Ein 64-jähriger Anrufer habe sogar überlegt, nun auszuwandern. Seit der Entscheidung am Montagvormittag seien mehrere Dutzend empörte Anrufe und E-Mails beim OLG eingegangen. Ein für die Beantwortung zuständiger Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gerichts komme nun „gar nicht mehr zum Arbeiten“.
Köblitz sagte, die Entscheidung des OLG sei noch nicht rechtskräftig. Das OLG Stuttgart hatte entschieden, den in den 80er Jahren wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Klar Anfang Januar auf Bewährung freizulassen. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass den Exterroristen keine Rückfallgefahr mehr bestehe und er aktiv an der Auflösung der RAF mitgewirkt habe.
Die Bundesanwaltschaft und Klar könnten gegen die Entscheidung noch innerhalb einer Woche vorgehen. Allerdings ist damit weder bei der Bundesanwaltschaft – die schon vorher ihre Zustimmung zur Haftentlassung signalisiert hat – noch bei Klar selbst zu rechnen.
Nach der zum Teil heftigen Kritik an der angekündigten Freilassung von Klar haben sich auch führende Politiker gegen Richterschelte gewandt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nannte die Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts einen „rechtsstaatlich ganz normalen Vorgang“. Der Hamburger Justizsenator Til Steffens (Grüne) sagte, es stehe Politikern nicht gut an, Gerichtsentscheidungen zu kommentieren. Der Berliner CDU-Chef Frank Henkel kritisierte dagegen scharf das Angebot an Klar für ein Praktikum als Bühnentechniker.
Die SPD-Politikerin Zypries wies im Gespräch mit der „Passauer Neuen Presse“ darauf hin, dass Klar 26 Jahre in Haft gesessen hat. Jetzt habe ein Gericht entschieden und den Rest der Strafe gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Klar werde damit behandelt wie jeder andere Straftäter in Deutschland. Zugleich forderte Zypries aber Klar und andere ehemalige RAF-Terroristen auf, im Interesse der betroffenen Familien endlich ihren Beitrag zur Aufklärung der Taten zu leisten.
Der Grünen-Politiker Steffen sagte der „Berliner Zeitung“, es stehe Politikern nicht gut an, die Entscheidung des Gerichts zu kommentieren: „Das gebietet der Respekt der Gewalten voreinander.“ Der Hamburger Justizsenator betonte, es gehe nicht darum, an einem Einzelnen ein Exempel zu statuieren. Entscheidend sei die Prognose des Gerichts im Einzelfall, ob der Verurteilte noch eine Gefahr darstelle.
Der Berliner CDU-Fraktions- und Parteichef Henkel wandte sich in derselben Zeitung scharf gegen das Praktikums-Angebot des Berliner Ensembles an Klar. Das Theater sei „keine Besserungsanstalt für reuelose RAF-Terroristen“, wird Henkel zitiert. Die juristische Entscheidung, Klar freizulassen, müsse man zwar akzeptieren. Sie sei aber gleichwohl eine schwere Belastung für die Hinterbliebenen der Opfer. Schließlich habe sich Klar nie von den Verbrechen der RAF distanziert.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält die Entscheidung zur Freilassung Klars für korrekt. Im Bayerischen Rundfunk sagte er, der Spruch stelle keine Verhöhnung der Opfer dar, er sei „der Schuld angemessen“. Er verstehe den Unmut der Angehörigen von RAF-Opfern, „aber das Grundgesetz gilt auch für einen terroristischen Straftäter“, fügte Baum hinzu.
AP/ddp/ab



