Wie das von Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Innenministerium mitteilte, leitete es den Entwurf der Verordnung zum Test sowie die Prüfungsfragen den Bundestagsfraktionen zur Kenntnisnahme zu. Der Test soll ab September bundesweit gelten.
Mit ihm sollten "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachgewiesen werden, hieß es weiter. Der Fragenkatalog ist unter
www.bmi.bund.de
abrufbar.
Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten gibt, von denen jeweils eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden. Er kann wiederholt werden.
Zu allen 310 Fragen des Gesamtkatalogs will das Ministerium kurze Erläuterungen veröffentlichen, die eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.
Entwickelt hat den Fragebogen das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen der Berliner Humboldt Universität. Ein Gesetz von 2007 hatte das Bundesinnenministerium ermächtigt, den Einbürgerungstest und das Curriculum eigenständig zu regeln. Sie werden künftig als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung verlangt.
In Kürze können Sie hier alle 310 neuen Fragen einsehen. Testen sie schon jetzt, ob Sie den alten Test bestehen würden.
KNA/heg


