- Ein Schüler (11) ist bei einer Klassenfahrt ums Leben gekommen
- Möglicherweise erlitt er einen anaphylaktischen Schock: eine heftige allergische Reaktion auf Kuhmilch
- Ein Notfall-Pen mit Adrenalin kam nicht zum Einsatz
- Gegen zwei Lehrer wird nun ermittelt
Der Tod eines elfjährigen Jungen während einer Klassenfahrt in Niedersachsen beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Hannover. Gegen zwei Lehrkräfte wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt.

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Der Junge war am 18. Juni in einem Schullandheim in Aerzen im Landkreis Hameln-Pyrmont zusammengebrochen. Die Lehrkräfte begannen mit der Reanimation und wurden dabei telefonisch von der Rettungsleitstelle angeleitet. Auch ein Rettungshubschrauber wurde alarmiert. Die Rettungsversuche blieben jedoch erfolglos.
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Schüler stirbt auf Klassenfahrt: Erlitt er einen anaphylaktischen Schock?
Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis gibt es Hinweise auf einen anaphylaktischen Schock als mögliche Todesursache. Dabei handelt es sich um eine schwere und potenziell lebensbedrohliche allergische Reaktion. Der Junge hatte den Angaben zufolge unter anderem eine Allergie gegen Kuhmilch. Ob diese Allergie mit seinem Tod zusammenhängt, ist allerdings noch unklar. Die Staatsanwaltschaft untersucht deshalb auch, was den möglichen anaphylaktischen Schock ausgelöst haben könnte.
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Ein allergologisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt bislang nicht vor. Hinweise auf andere mögliche Todesursachen gebe es nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit nicht.
Notfall-Pen blieb unbenutzt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe circa 20 Minuten vor dem Vorfall gemeinsam zu Mittag gegessen. Was in der Zeit danach geschah, soll jetzt rekonstruiert werden. Für die Klassenfahrt hatte der Elfjährige einen Notfall-Pen mit Adrenalin dabei. Das Medikament kam während des medizinischen Notfalls allerdings nicht zum Einsatz.
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb gegen zwei Lehrkräfte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Welche konkreten Handlungen oder Versäumnisse ihnen vorgeworfen werden, teilte die Behörde zunächst nicht mit. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Polizei sah zunächst kein Fremdverschulden
Unmittelbar nach dem Tod des Jungen hatte die Polizei mitgeteilt, dass es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe. Mit den nun aufgenommenen Ermittlungen soll insbesondere geklärt werden, wie es zu dem medizinischen Notfall kam und ob möglicherweise jemand seiner Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen ist.
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Während des Rettungseinsatzes waren rund 50 Kinder aus vierten Klassen einer Grundschule aus der Region Hannover vor Ort. Die Lehrkräfte hielten die Schülerinnen und Schüler vom Einsatzgeschehen fern. Notfallseelsorger betreuten anschließend die Kinder und die Lehrkräfte.
mkx mit dpa










