Zum Tatzeitpunkt war er noch ein Jugendlicher, seine Opfer waren unter anderem Kinder. Im Alter von 15 bis 17 Jahren soll er diese emotional manipuliert haben, sie über persönliche Informationen und kompromittierende Aufnahmen zu immer „gravierenderen Verhaltensweisen“ gezwungen haben. So weit, dass ein Mädchen sich seinen Namen beziehungsweise den Namen der von ihm gegründeten Online-Gruppen „the espada“ und „A.L.I.C.I.A“ in die Haut ritzte.

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Die sieben Mädchen waren damals, zwischen April 2023 und August 2024, zwölf bis 15 Jahre alt. So ermittelte es die Staatsanwaltschaft Hamburg, die Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben hatte. Er ist nach Shahriar J. alias „White Tiger“ der zweite Beschuldigte aus dem sogenannten Com-Netzwerk, der sich in Hamburg vor Gericht verantworten muss.
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Prozess Hamburg: Urteil gegen Online-Sadisten (18) gefällt – „Er hat nichts schöngeredet“
Das Sadisten-Netzwerk „764“, bei dem „White Tiger“ eine führende Figur gewesen sein soll, soll für den heute 18-Jährigen ein Vorbild gewesen sein. Der Hamburger hat laut Anklage Mädchen zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt. Seit dem 16. Juni lief der Prozess gegen den 18-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der junge Hamburger musste sich unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft verantworten.
Das bedeutet, dass der Angeklagte verdächtigt wurde, seine Opfer „über das Internet, also aus der Distanz, als Werkzeuge gegen sich selbst gesteuert zu haben“, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens damals dieser Redaktion. Die Anklage umfasst 54 Straftaten. Nun hat die Große Strafkammer 14 des Landgerichts Hamburg, eine Jugendkammer, ein Urteil gesprochen – früher als erwartet.
Prozess gegen zweiten Beschuldigten aus dem „Com-Netzwerk“ endet früher
Ursprünglich waren 16 Verhandlungstage bis zum 16. September 2026 anberaumt. Doch schon an diesem Mittwoch (2. September), nach zwölf Prozesstagen, wurde der 18-Jährige wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft, zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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Die Kammer stellte fest, dass der Angeklagte in 20 Fällen Straftaten im Com-Netzwerk, darunter insbesondere sexuelle Missbräuche von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, begangen hat. Sieben Mädchen soll er unter Druck gesetzt und sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen genötigt haben, teilweise auch gemeinschaftlich. Das teilt die Gerichtspressestelle an diesem Mittwoch mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist der erste größere bekannte Fall im Com-Netzwerk, der abgeurteilt wird.
Prozess gegen Online-Sadisten in Hamburg: Anwalt des Angeklagten berichtet
Dass das Verfahren verkürzt werden konnte, liegt auch an einer geständigen Einlassung des Beschuldigten. So berichtet es sein Anwalt im Gespräch mit dem Abendblatt.

„Er hat nichts schöngeredet. Für sein junges Alter zeigte er sich reif“, sagte Verteidiger Yussof Sarwari. Bereits am ersten Verhandlungstag ließ sich der Angeklagte zu einem weiteren Tatkomplex ein, den die Staatsanwaltschaft dem 18-Jährigen zugerechnet hatte. Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll er über Dating-Portale für Homosexuelle Treffen mit Männern in Hamburg vereinbart haben. In elf Fällen soll er die Kontaktierten dann unvermittelt angegriffen und körperlich verletzt haben, vermutlich aus einem homophoben Hintergrund.
Hamburg: Selbsternannte Pedo-Hunter auf der Jagd nach Kriminellen
Dieses Motiv bestritt der Hamburger. „Meinem Mandanten ging es dabei um Anerkennung“, so Sarwari. Der 18-Jährige sah sich bei diesen Taten offenbar als sogenannter Pedo-Hunter (Pädophilen-Jäger). Für die Jagd auf mutmaßliche Pädokriminelle geben sich die selbst ernannten „Jäger“ aka Kinderschützer in Online-Chats als Minderjährige aus, stellen Fallen, indem sie Treffen organisieren, und filmen die Konfrontation. „Mein Mandant hat eingeräumt, den Kontakt zu Männern über Apps hergestellt und mit ihnen gechattet zu haben. Körperlich angegriffen hat er sie nicht, die Körperverletzung wird ihm aber trotzdem zugerechnet, weil er dabei war“, erklärte sein Verteidiger.
Die betroffenen Männer aus Hamburg haben im Prozess als Zeugen ausgesagt. „Sie bestätigten, dass sie nicht homophob beleidigt worden seien“, sagte Sarwari. In seinem Plädoyer, in dem sich der Anwalt für eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten ausgesprochen hatte, betonte Sarwari, dass es keine belastenden Beweise für dieses Motiv gebe.
Hamburg: Angeklagter Online-Sadist entschuldigt sich bei Opfern
Die Kammer verurteilte den 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen zum Nachteil von homosexuellen Männern. Über Dating-Portale wie „Grindr“ und „Planet Romeo“ habe er unter Angabe eines falschen Namens Treffen mit Männern vereinbart, um diese gemeinschaftlich mit gesondert Verfolgten anzugreifen und körperlich zu verletzen.
Bei seinen Opfern habe sich der 18-Jährige entschuldigt, so sein Verteidiger. Dies gelte auch für die Opfer in der virtuellen Welt. „Das zeigt auch ein Chatverlauf, der nachträglich noch ermittelt werden konnte.“ Später im Prozess hat sich der Hamburger dann auch zu den Vorwürfen, die das „Com-Netzwerk“ betreffen, eingelassen.
Online-Sadist aus Hamburg: Fing ganz harmlos mit Online-Spielen an
„Das fing eigentlich harmlos mit Online-Spielen an. Mein Mandant wurde dann rekrutiert, und zwei Mentoren haben ihm beigebracht, wie man an Daten kommt.“ Heute bereue er seine Taten, habe sich vor Gericht geschämt, sagte sein Anwalt. „Bilder und Videos, die als Beweise im Gerichtssaal abgespielt wurden, waren ihm sichtlich peinlich.“
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Die Reue und Entschuldigung hat das Gericht laut Sarwari seinem Mandanten jedoch nicht abgenommen. In der Begründung des Urteils sei ihm außerdem die Fülle an Straftaten zur Last gelegt worden – und auch, dass Durchsuchungen ihn nicht vor der Begehung weiterer Straftaten abgehalten hatten.
Beschuldigter thematisiert schwierige Kindheit vor Gericht
Der Beschuldigte lebt seit 13 Jahren in Hamburg. Nach der zehnten Klasse hat er die Schule beendet, hatte vor, eine Ausbildung anzufangen.
Mit seinen Daten ging der damals Jugendliche recht offen um, benutzte etwa seinen Klarnamen, verschleierte nicht seine IP-Adresse, sagte sein Anwalt. „Er betonte aber, dass er nicht wusste, dass er kinderpornografische Inhalte erstellt und verbreitet hat“, so Anwalt Sarwari.
„Es ging ihm um Macht und Anerkennung, nicht um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse.“ Der Beschuldigte habe keine leichte Kindheit gehabt, so sein Anwalt. Bereits früh sei der Kontakt zu seinem Vater abgerissen, die Mutter habe viel gearbeitet, um ihre zwei Söhne zu versorgen. Später in der Schule sei er gemobbt worden, habe keine Freunde gehabt. „Das sind Erklärungsversuche, aber keine Entschuldigung. Mein Mandant selbst sagt, dass das nie hätte passieren dürfen.“
Yussof Sarwari ist davon überzeugt, dass sich sein Mandant von seinen Taten distanziert habe. Sein Bewusstsein, schlimme und schwere Straftaten zu begehen, habe ihm damals gefehlt, so der Hamburger Anwalt.
Gutachten attestiert 18-Jährigen schädliche Neigungen
Im Prozess wurden rund zehn Zeugen gehört, darunter Ermittler, männliche Opfer der mutmaßlich homophoben Attacken, und auch die Ex-Freundin des Beschuldigten. Sie bezeichnete ihn als „besten Partner, den sie je hatte“, sagte Sarwari.
Auch hat eine forensische jugendpsychiatrische Sachverständige vor Gericht ihr Gutachten über den jungen Beschuldigten vorgestellt. Mehrmals habe sie ihn in der Untersuchungshaft der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand besucht, Tests durchgeführt und schließlich ein 200 Seiten langes Gutachten erstellt. Das Ergebnis: Der Angeklagte war reif genug, das Unrecht einer Tat einzusehen. „Die Gutachterin attestierte ihm schädliche Neigungen und eine Rückfälligkeit, zumindest bei Betrugsdelikten.“ Im Prozess stand auch die Frage nach einer möglichen Sicherungsverwahrung im Raum.
Die Kammer ist sowohl vom Bestehen schädlicher Neigungen des Angeklagten als auch von der Schwere der Schuld ausgegangen, teilte Gerichtssprecher Maximilian Engel mit.
Cyberkriminalität: Das steckt hinter dem „Com-Netzwerk“
Anwalt Sarwari hingegen beschreibt seinen Mandanten heute als „intelligenten, höflichen jungen Mann“. Der Prozess habe sich unterschiedlich auf die psychische Verfassung des Angeklagten ausgewirkt, sagte sein Anwalt. „Das hing von der Beweisaufnahme ab, grundsätzlich wirkte er aber stabil.“ Er habe sich mit seinen eigenen Taten konfrontiert, sie hinterfragt und die Strukturen und Funktionsweisen des Com-Netzwerks vor Gericht erklärt, so Sarwari.
Darin schließen sich unterschiedliche Gruppen zusammen, die sich „durch cyberkriminelle Aktivitäten, das Produzieren und Teilen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie die Anwendung von roher Gewalt charakterisieren“, beschreibt die Konrad-Adenauer-Stiftung. Das „Com-Netzwerk“ sei ein „organisatorisches Sammelbecken“ für sich ähnelnde Akteure. Dieses Netzwerk hatte sich ursprünglich auf der Gaming-Plattform Discord entwickelt.
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„764“: 18-Jähriger distanziert sich von „White Tiger“
„764“ ist wohl die größte Gruppe im Com-Netzwerk. Wie im Mai 2025 bekannt wurde, ermittelt das FBI in 250 laufenden Verfahren gegen Mitglieder von „764“. Verbindungen zwischen dem 18 Jahre alten Hamburger und Shahriar J. bestehen laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht. Zu diesem Schluss kommt auch die Kammer.

Zu „764“ habe sich der 18-Jährige vor Gericht geäußert. „Die Gruppe war kein Vorbild für ihn. Er distanzierte sich von ‚764‘, Taten, wie Tiere zu ermorden, hätte er nie begehen können.“ Zuvor hatte der Beschuldigte gegenüber der Polizei geäußert, die Gruppe zu kennen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Gruppe eine Art Vorbild für ihn gewesen sei. Dies bestritt der Angeklagte.
Zweiter Beschuldigter aus „Com-Netzwerk“ mit „White Tiger“ in Hahnöfersand
Shahriar J. und der zweite Beschuldigte aus dem Com-Netzwerk sind in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand untergebracht, „White Tiger“ allerdings in Isolationshaft. Ihm werden 204 Straftaten zur Last gelegt, darunter auch Mord. Auch in der U-Haft wirkte der 18-Jährige auf seinen Anwalt stabil. Die Insassen wussten von seinen Taten. Es habe Anfeindungen gegeben, aber keine Übergriffe, sagte Anwalt Sarwari.

Bei der Verteidigung handelte es sich um eine sogenannte Strafmaßverteidigung, sagte Sarwari. Dabei ging es also nicht um einen Freispruch für seinen Mandanten, sondern um eine möglichst milde Strafe.
Ob das für den 18-Jährigen gelungen ist, wird sich zeigen. „Das Urteil hat er relativ gefasst aufgenommen, konnte aber viele Begründungen der Kammer nicht nachvollziehen“, sagte sein Anwalt am Tag der Verkündung. Ob er Revision einlegt, ist noch offen. Fest steht schon jetzt: Verschlossene Türen, vergitterte Fenster werden ihn weiterhin begleiten – künftig jedoch nicht mehr in der Untersuchungshaft, dafür im geschlossenen Jugendstrafvollzug von Hahnöfersand.










