Zusammenfassung
- Der damals achtjährige Fabian aus Güstrow wurde im Oktober 2025 getötet.
- Im Mordprozess hat sich die Angeklagte Gina H. für unschuldig erklärt.
- Profiler Axel Petermann ordnet ihre Aussagen ein und beleuchtet Auffälligkeiten sowie mögliche Motive.
Der Fall Gina H. polarisiert. Die 30‑Jährige soll den kleinen Fabian aus Güstrow erstochen und die Leiche anschließend verbrannt haben, so die Anklage. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Erst kürzlich hatte sie im Prozess vor dem Landgericht Rostock eine Stellungnahme verlesen, in der sie ihre Unschuld beteuerte und tiefe Einblicke in ihr Leben gab. Doch wie glaubhaft sind die Aussagen und was macht den Fall so außergewöhnlich?

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Axel Petermann zählt zu den erfahrensten deutschen Kriminalisten und Profilern. Seine Erfahrungen vermittelt der 73‑Jährige unter anderem in seinen Büchern (zuletzt „Die Psyche des Bösen“, Heyne). Im Gespräch mit unserer Redaktion analysiert er exklusiv den Mordfall Fabian und die Zeugenaussage von Gina H.
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Gibt es besondere Aspekte, die den Mordfall Fabian in Ihren Augen außergewöhnlich machen?
Axel Petermann: Ungewöhnlich ist zunächst, dass hier eine Frau wegen eines schweren Tötungsdelikts angeklagt ist. Tötungsdelikte und andere schwere Gewalttaten werden ganz überwiegend von Männern begangen. Folgt man der Anklagehypothese, hätten wir es nicht mit einer primär gegen das Kind gerichteten Feindschaft zu tun. Fabian könnte vielmehr zum stellvertretenden Opfer eines Beziehungskonflikts zwischen Erwachsenen geworden sein.
Außergewöhnlich ist vor allem die mutmaßliche Tötung eines achtjährigen Kindes durch eine Frau aus seinem vertrauten persönlichen Umfeld. Bemerkenswert ist außerdem, dass es keinen Tatzeugen, kein Geständnis und offenbar auch keinen einzelnen Sachbeweis gibt, der für sich allein die Täterschaft belegt. Das Gericht muss deshalb zahlreiche unterschiedliche Mosaiksteine zusammenfügen, von forensischen Spuren bis hin zu Anzeichen möglichen Täterwissens.
Axel Petermann über Fabian-Prozess: Das fand er „bemerkenswert“
Gab es bisher Wendungen im Prozess, die Sie überrascht haben?
Die eine spektakuläre Wende, durch die der Fall plötzlich in einem vollkommen anderen Licht erscheint, habe ich bislang nicht erkannt. Auffällig ist vielmehr, wie sich die Belastung im Verlauf der Beweisaufnahme schrittweise verdichtet hat. Besondere Bedeutung haben für mich die Aussagen der beiden Männer, die nach ihrer Darstellung von Gina H. noch vor der offiziellen Verständigung der Polizei zum späteren Fundort geführt worden sein sollen.
In ihrer Einlassung hat Gina H. behauptet, ein Bekannter habe sie zu dem Tümpel geführt und ihr anschließend davon abgeraten beziehungsweise verboten, die Polizei zu verständigen. Dem sollen jedoch Sprachnachrichten gegenüberstehen, in denen sie selbst vorschlägt, „hinten Richtung Klein Upahl“ nach Fabian zu suchen. Bemerkenswert ist auch, dass Gina H. eingeräumt hat, mit einem Nachbarn eine gegenseitige Alibiabsprache für den Tattag getroffen zu haben. Sie begründet dies damit, dass sie früh den Eindruck hatte, unter Verdacht zu stehen. Es bleibt die Frage, weshalb eine unbeteiligte Person glaubt, sich durch ein falsches Alibi absichern zu müssen.

Die Ermittler vermuten eine Beziehungstat. Was spricht aus Ihrer Sicht dafür?
Für die Annahme einer Beziehungstat spricht zunächst, dass Gina H. offenbar große Schwierigkeiten hatte, die Trennung von Fabians Vater zu akzeptieren. Aus den im Prozess erörterten Nachrichten soll hervorgehen, dass sie ihn wiederholt um eine Rückkehr bat und sehr stark auf die Trennung reagierte. In ihrer Einlassung hat sie selbst erklärt, diese sei für sie ein Schock gewesen. Zudem beschrieb sie sich als misstrauisch und eifersüchtig und räumte einen Kontrollzwang ein.
Besonders bemerkenswert ist ihre Äußerung, nach Fabians Verschwinden habe es sie zeitweise stärker beschäftigt, dass sein Vater ihre Hilfe nicht annahm und Kontakt zu anderen Frauen hatte, als das Verschwinden des Jungen selbst. Auch dies ist kein Beleg für eine Tatbeteiligung, kann aber etwas über ihre damalige emotionale Schwerpunktsetzung und die Intensität ihres Beziehungskonflikts aussagen.
Ein Konflikt zwischen Erwachsenen kann sich in seltenen Extremfällen auf einen Dritten verlagern. Hier könnte dies ein Kind gewesen sein. Das Kind wird dann nicht mehr ausschließlich als eigenständige Person wahrgenommen, sondern als Teil des anderen Erwachsenen. Das Kind wird zum vermeintlichen Grund dafür gemacht, dass der eigene Wunsch nach Nähe, Rückkehr oder Kontrolle nicht erfüllt wird.
„Habe in meiner Arbeit immer wieder erlebt, dass Tätern Fehler unterliefen“
Welche typischen Warnsignale würden bei einem Menschen auftreten, der eine Beziehung unbedingt zurückgewinnen oder kontrollieren will?
Ein einzelnes Warnsignal erlaubt keine sichere Einschätzung. Bedeutsam wird vielmehr eine Kombination verschiedener Verhaltensweisen, die sich möglicherweise steigert. Dazu können beispielsweise gehören: Die Trennung wird innerlich nicht akzeptiert.
Der ehemalige Partner wird mit Nachrichten, Anrufen oder unangekündigten Besuchen bedrängt. Kontakte zu anderen Menschen werden kontrolliert oder als Verrat empfunden. Angehörige, neue Partner oder Kinder werden als Konkurrenten oder Hindernisse wahrgenommen. Solche Verhaltensweisen bedeuten nicht zwangsläufig, dass jemand gewalttätig wird. Sie können aber darauf hinweisen, dass eine Trennung nicht mehr als freie Entscheidung des anderen akzeptiert wird.
Wie bewerten Sie abschließend die Aussage von Gina H.?
Die Erklärung ist mit 95 Seiten ausgesprochen umfangreich und erkennbar sorgfältig vorbereitet worden. Nach Angaben ihrer Verteidiger entstand sie in zahlreichen Gesprächen und wurde anschließend von einem ihrer Anwälte formuliert. Das ist aus Verteidigungssicht nachvollziehbar und macht die Einlassung nicht automatisch weniger glaubhaft.
Gina H. hat die Tatvorwürfe klar zurückgewiesen, ihr Verhältnis zu Fabian als liebevoll dargestellt, ein Alibi für den Tattag geschildert und für zahlreiche belastende Indizien alternative Erklärungen angeboten. Dass Zeugen ihren auffälligen Ford Ranger in der Nähe des späteren Fundortes gesehen haben wollen, beantwortet sie sinngemäß damit, sie wäre als Täterin nicht so unvorsichtig gewesen, an Zeugen vorbeizufahren. Das ist allerdings eher ein Plausibilitätsargument als eine objektiv überprüfbare Widerlegung der Beobachtungen.
In meiner kriminalistischen Arbeit habe ich immer wieder Fälle erlebt, in denen Tätern gravierende Planungs- oder Ausführungsfehler unterliefen, die sie später mit der Behauptung zu relativieren versuchten: „So dumm wäre ich doch niemals gewesen.“ Dieses Argument besitzt nur einen sehr begrenzten Wert.

Zugleich greift Gina H. insbesondere die beiden sogenannten Tümpelzeugen massiv an. Sie bezichtigt sie der Lüge und deutet zumindest an, dass einer oder beide selbst in das Geschehen verwickelt sein könnten. Gerade diese Umkehrung der bisherigen Zeugenaussagen ist von zentraler Bedeutung. Sie muss mit den Sprachnachrichten, den Zeitabläufen und den übrigen objektivierbaren Erkenntnissen abgeglichen werden.
Wenn Gina H. selbst die Suche in Richtung Klein Upahl vorgeschlagen hat, wäre zu klären, weshalb sie ausgerechnet dieses abgelegene Gebiet in Betracht zog und wie dies zu ihrer jetzigen Darstellung passt. Eine vorbereitete Einlassung ist nicht schon deshalb weniger glaubhaft. Allerdings konnte Gina H. ihre Erklärung nach Kenntnis der wesentlichen Beweisaufnahme gezielt auf die belastenden Punkte ausrichten.
Entscheidend ist nicht, ob ihre Darstellung geschlossen oder emotional überzeugend wirkt. Dafür gibt es keinen verlässlichen psychologischen Seismografen. Die maßgebliche Frage lautet vielmehr: Stimmen ihre Angaben mit den forensischen Spuren, den digitalen Daten, den Zeitabläufen und den glaubhaften Zeugenaussagen überein? Auch die Beobachtung, Fabian habe als Person in ihrer vierstündigen Erklärung nur eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt, sollte vorsichtig bewertet werden. Sie stammt zunächst aus der journalistischen Wahrnehmung im Gerichtssaal. Sollte dieser Eindruck zutreffen, könnte er Fragen nach ihrer emotionalen Schwerpunktsetzung aufwerfen. Er erlaubt aber für sich genommen ebenfalls keinen Rückschluss auf Schuld oder Unschuld.
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Worauf kommt es nun im nächsten Schritt an?
Von erheblicher Bedeutung wird sein, ob Gina H. bereit ist, konkrete Nachfragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zu beantworten. Unmittelbar nach ihrer Einlassung tat sie dies zunächst nicht. Ihre Verteidiger sollen eine spätere Befragung aber nicht ausgeschlossen haben. Gerade eine sehr umfangreiche, geschlossene Darstellung zeigt ihre Belastbarkeit erst dort, wo unerwartete Nachfragen gestellt, Widersprüche vorgehalten und Einzelheiten überprüft werden können.
Andererseits kann eine spontane Beantwortung für eine Angeklagte auch das Risiko bergen, sich unbedacht entgegen der mit ihren Verteidigern abgestimmten Strategie zu äußern – insbesondere dann, wenn sie selbst einräumt, in Stress- und Konfliktsituationen impulsiv reagieren zu können. Nach dem derzeit öffentlich bekannten Stand hat ihre Einlassung die zentralen Verdachtsmomente nicht ausgeräumt. Sie hat ihnen vor allem eine andere Deutung und in mehreren Punkten eine Gegenerzählung entgegengesetzt. Ob diese trägt, wird davon abhängen, ob sie mit den objektivierbaren Beweisen übereinstimmt und einer kritischen Überprüfung standhält.











