Leichtsinnige Bergsteiger oder Opfer einer unvorhergesehenen Gefahrenlage? Nach der umstrittenen Evakuierung von 32 Alpinisten am Mont Blanc gehen die Darstellungen über den Ablauf weit auseinander. Auslöser des Streits sind die Schließung der Tête-Rousse-Schutzhütte und der auf 3835 Metern gelegenen Goûter-Hütte. Der Bürgermeister von Saint-Gervais, Jean-Marc Peillex, hatte die Maßnahme am 11. August wegen der außergewöhnlich hohen Steinschlaggefahr im Grand Couloir du Goûter auf der französischen Seite des Bergs angeordnet. Die Sperrung sollte verhindern, dass weitere Bergsteiger die gängige französische Route auf den Mont Blanc nutzen.

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32 Alpinisten stiegen trotz Warnung auf und saßen letztlich fest. Peillex warf ihnen vor, die Warnungen ignoriert zu haben. Weil keine Verletzungen oder akute medizinische Notlage vorgelegen hätten und ein Abstieg nach Einschätzung der Behörden am Folgetag wieder möglich gewesen sei, verweigerte er eine kostenlose Evakuierung durch die öffentliche Bergrettung. Stattdessen wurden private Hubschrauberflüge auf Kosten der Bergsteiger organisiert. Ein Teil der Gruppe ließ sich ausfliegen, andere stiegen zu Fuß ab.

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„Nicht die Wahrheit“: Alpenverein und Betroffener widersprechen

Der Präsident des französischen Alpenvereins FFCAM, Charles Van der Elst, widerspricht dieser Darstellung. „Lassen wir nicht zu, dass sich eine Darstellung durchsetzt, die nicht der Wahrheit entspricht“, schrieb er auf der Social-Media-Plattform LinkedIn. Die Bergsteiger seien bereits unterwegs gewesen, als die Warnungen beziehungsweise die Schließung ausgesprochen worden seien. Erst auf der Hütte hätten sie von der akuten und lebensgefährlichen Steinschlaggefahr erfahren.

Auch einer der betroffenen Alpinisten erklärte dem Fachmagazin „ALPIN“, die Gruppe habe erst am Nachmittag des 11. August von der Schließung erfahren. Die Entscheidung sei kurzfristig gefallen und habe die Hütten faktisch erst ab dem folgenden Tag betroffen. Deshalb habe man die Nacht wie geplant auf der Goûter-Hütte verbracht und auf Informationen über einen sicheren Abstieg gewartet.

Nach Angaben des Bergsteigers hätten die Hüttenwirte einen Abstieg zu Fuß zwar grundsätzlich für möglich gehalten, wegen der Steinschlaggefahr aber davon abgeraten. Ein gemeinsamer Abstieg aller 32 Personen durch das gefährliche Couloir hätte zusätzliche Steinschläge auslösen und andere Bergsteiger gefährden können. Die Gruppe habe sich deshalb an die Empfehlungen der Bergführer und des Hüttenpersonals gehalten.

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Neue Regel in Italien: Rettung vom Berg kann kostenpflichtig sein

Van der Elst kritisierte zugleich die Diskussion darüber, ob die Rettung selbst verschuldet gewesen sei. Für die Bergrettung müsse ein grundlegender Grundsatz gelten: Ob jemand Hilfe erhalte, dürfe nicht davon abhängen, wie er in die Notlage geraten sei. Peillex hält dagegen an seiner Einschätzung fest. Auf Instagram bezeichnete er die Stellungnahme des Alpenvereins als „sinnlose Kontroverse“ und warf Van der Elst vor, keinen ausreichenden Bezug zur Realität in den Bergen zu haben. Die Verantwortlichen vor Ort müssten wieder stärker bestimmen können, wie mit solchen Situationen umzugehen sei.

Der Fall am Mont Blanc – mit 4807 Metern der höchste Berg Europas – hat zudem eine Debatte über die Kosten von Rettungseinsätzen in Italien neu entfacht. Seit Jahresbeginn können Personen dort für Einsätze der Bergrettung zur Kasse gebeten werden, wenn sie ohne ausreichenden Grund Hilfe anfordern oder einen Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Höhe der Rechnung richtet sich unter anderem nach dem eingesetzten Personal, den Fahrzeugen und der Dauer des Einsatzes. Besonders teuer sind Hubschrauber: Für einen Hubschrauber der Polizei können bis zu 4000 Euro pro Stunde berechnet werden. Ein Turboprop-Flugzeug kann fast 5000 Euro pro Stunde kosten. Notwendige Rettungseinsätze bleiben hingegen grundsätzlich kostenlos.