Für Matthias R. sind es schwierige Zeiten. Der 35-Jährige hat im Oktober des vergangenen Jahres seinen Sohn verloren. Der achtjährige Fabian wurde erstochen an einem Teich bei Klein Upahl aufgefunden. Wenige Wochen später wurde die Ex-Partnerin von R. verhaftet. Nun sitzt Gina H. auf der Anklagebank – und der Vater des toten Jungen hält zu ihr. Wohl nicht nur, weil er wieder mit ihr zusammen ist, sondern: Weil er behauptet, dass Fabian die Frau „geliebt“ haben soll.

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Diese und noch weitere Aussagen machte der Partner der Tatverdächtigen nun in einem Social-Media-Post, den er laut „Bild“-Zeitung am vergangenen Sonntag abgesetzt haben soll. Nach langem Schweigen wolle er sich zu Wort melden und ein paar Dinge klarstellen. „Ich vermisse meinen geliebten Sohn Fabian jeden einzelnen Tag. Er fehlt mir unbeschreiblich. Auch wenn das nach außen vielleicht anders wirkt. Niemand weiß, wie es wirklich in mir aussieht“, schreibt R. Und auch, wenn er nicht wie die Mutter des Kindes auf der Nebenanklagebank sitze, kämpfe er doch jeden Tag für Gerechtigkeit.

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Die Staatsanwaltschaft Rostock ist überzeugt davon, dass Gina H. den Jungen am 10. Oktober 2025 aus dem Haus lockte und ihn anschließend erstach und seinen Leichnam in Teilen verbrannte. Ihr Motiv? Eifersucht. Matthias R. sät Zweifel an dieser Darstellung. Seiner Meinung nach wurde nicht allen Spuren konsequent nachgegangen. Es könne in der Region auch andere Fahrzeuge geben, die ähnliche Spuren am Tatort hinterlassen hätten – nicht nur der Pick-up-Truck der Angeklagten. Die Indizien sollen „lückenhaft“ sein.

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Entscheidender ist für den Vater jedoch die Tatsache, dass die Angeklagte und das tote Kind ein sehr gutes Verhältnis zueinander hatten. „Mein Sohn Fabian hat Gina genauso geliebt wie seine Mutter und mich. Selbst Sachverständige und Gutachter können nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, ob bestimmte Spuren tatsächlich Gina zugeordnet werden können“, meint Matthias R. Die seiner Meinung nach erfolgte Vorverurteilung seiner Freundin findet er schrecklich. Bis zur Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.

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Zu seiner Beziehung mit der Angeklagten äußert sich R. in dem Netzbeitrag nicht. Der Anwalt von Gina H., Thomas Löcker, bestätigte der Zeitung, dass er das Statement kenne und dieses von R. stamme. Als Rechtsvertreter der Angeklagten habe er den Verfasser jedoch nicht beraten.

Anwalt Thomas Löcker im Gerichtssaal.
Thomas Löcker, Anwalt von Gina H., im Saal des Landgerichts.© A7120 Bernd Wüstneck/dpa | A7120 Bernd Wüstneck

Matthias R. könnte in Zukunft jedoch selbst einen Rechtsbeistand brauchen. Denn nach seinen Aussagen zu Beginn des Prozesses leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Es geht dabei um den Verdacht der Falschaussage vor Gericht.