Anfang Juli 2025 wurde im Foyer des Landesamtes für Umwelt in Hof ein Fundstück präsentiert, das schon durch seine bloße Existenz aus dem Rahmen fällt: ein Meteorit, schwerer als ein ausgewachsener Mensch, älter als die Erde, 136 Kilogramm Eisen und Nickel aus der Frühzeit des Sonnensystems. Die Ausstellung trug den passenden Titel: „Nicht von dieser Welt“.

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Der Brocken, so heißt es in den Unterlagen des Landesamtes, sei vor mehr als 4,6 Milliarden Jahren entstanden, lange bevor es Ozeane, Kontinente oder überhaupt die Erde gab. Irgendwann löste er sich bei einer Kollision im Asteroidengürtel zwischen Mars und Jupiter, geriet auf eine lange Reise durchs All und schlug vor rund 29.000 Jahren bei Issigau im Landkreis Hof ein. Dort soll er gelegen haben, bis ihn ein Mann aus Reitzenstein bei Baggerarbeiten an seinem Haus fand. So steht es auch in einer Sonderausgabe des Landesamtes zur Ausstellung.
Doch genau diese Fundgeschichte wird nun bestritten. Vor dem Landgericht Hof geht es um die Frage, wer den größten je in Deutschland gefundenen Meteoriten wirklich entdeckt hat – und wem er gehört.
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Meteorit aus Issigau oder Gattendorf? Rechtsstreit um den Fundort
Geklagt hat eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof. Sie will erreichen, dass sich der Mann aus Reitzenstein nicht länger als Finder des Meteoriten bezeichnet. Außerdem soll das Gericht klären, wem der Himmelskörper rechtlich gehört. Denn nach ihrer Darstellung stammt der Meteorit nicht aus Issigau, sondern aus Gumpertsreuth bei Gattendorf.
Die Klägerin sagt, ein Bauer habe den Brocken bereits in den 1980er Jahren auf dem Hofgut ihrer Familie mit dem Pflug aus der Erde geholt. Weil damals niemand geahnt habe, was da aus dem Acker kam, habe der ungewöhnliche „Stein“ über viele Jahre offen auf dem Hofgut gelegen – als Dekoration.
Nach dem Tod ihres Vaters, so schildert es die Klägerin, habe ein damaliger Betriebsleiter den Brocken ohne ausdrückliche Erlaubnis mit nach Reitzenstein genommen. Ausgerechnet jenes Haus habe später der Mann gekauft, der heute als Finder gilt. Die Klägerin wirft ihm vor, die Fundsituation falsch darzustellen. Auch in Reitzenstein, sagt sie, habe der Meteorit nicht verborgen im Boden gelegen, sondern offen auf dem Grundstück.
Meteorit als Wertanlage
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Meteorit-Finder widerspricht: Beklagter spricht von Zufallsfund bei Baggerarbeiten
Der Beklagte hält dagegen. Im Güteverfahren bestritt er zwar nicht grundsätzlich, dass der Meteorit eine Vorgeschichte haben könnte. Davon habe er aber nichts gewusst. Nach seiner Darstellung lag der Brocken nicht sichtbar auf dem Grundstück herum. Er sei, wie von ihm angegeben, bei Baggerarbeiten auf den Meteoriten gestoßen.
Erst später sei ihm der Fund seltsam vorgekommen. Als Werkstofftechniker habe ihn vor allem das ungewöhnliche Gewicht und der sichtbare Rost stutzig gemacht. Daraufhin habe er eine Probe eingeschickt. Diesem Schritt sei es zu verdanken, dass der Stein überhaupt als Meteorit erkannt wurde. Dass der Mann die wissenschaftliche Einordnung angestoßen hat, räumt auch die Klägerin ein.
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Meteoriten-Streit am Landgericht Hof: Güteverfahren scheitert
Vor dem Landgericht Hof sollte am Freitagvormittag zunächst eine gütliche Einigung gefunden werden. Ein Güteverfahren ist der Versuch, einen Rechtsstreit ohne langes Urteil beizulegen. In diesem Fall schlug der Richter eine Lösung vor, die er selbst als juristisch ungewöhnlich bezeichnete: Der Meteorit könnte an eine öffentliche Institution übertragen werden, etwa an den Freistaat Bayern. Diese Institution müsste zusichern, den Fund der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zunächst zeigten Klägerin und Beklagter Sympathie für diesen Vorschlag. Am Ende lehnten ihn jedoch beide ab. Der Grund: Bevor der Meteorit an die Allgemeinheit übergeben werden könne, müsse geklärt werden, wem er überhaupt gehört.
Um Geld, betonen beide Seiten, gehe es ihnen nicht. Dabei wäre der materielle Wert beträchtlich. Auf dem internationalen Sammlermarkt könnte ein Fund dieser Größe und Seltenheit wohl Hunderttausende Euro erzielen. Das Gericht hat den Streitwert vorläufig auf 100.000 Euro festgesetzt.
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Die Klägerin sagt, ihr gehe es vor allem um die Wahrheit. Der richtige Fundort müsse benannt werden, damit die Wissenschaft an der richtigen Stelle weiterforschen könne. Dieser Ort sei nach ihrer Darstellung Gumpertsreuth bei Gattendorf, nicht Reitzenstein bei Issigau. Der Beklagte wiederum wirft der Klägerin vor, sofort juristische Schritte eingeleitet zu haben, statt zunächst das Gespräch zu suchen.
Für Ende November ist nun eine Beweisaufnahme angesetzt. Dann wird das Gericht klären müssen, welche Darstellung sich belegen lässt. Bis dahin bleiben weitere wissenschaftliche Untersuchungen und eine öffentliche Präsentation des Meteoriten ausgeschlossen.









