• Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden
  • Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Im Fall der auf dem Großglockner erfrorenen jungen Frau hat ein Gericht in Innsbruck ihren damaligen Freund und Kletterpartner zu einer Bewährungsstrafe wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Dem 37-jährigen Salzburger wurde vorgeworfen, die junge Frau bei einer Tour auf dem höchsten Berg Österreichs zurückgelassen zu haben. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte am späten Donnerstagabend eine fünfmonatige Bewährungsstrafe.

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Der Angeklagte bekannte sich zuvor als „nicht schuldig“. Er sagte zu Beginn des Prozesses vor dem Richter, es täte ihm „unendlich leid“, und beteuerte, er habe seine Freundin „geliebt“. Zudem betonte der Angeklagte mehrfach, über „keinerlei Alpin-Ausbildung“ zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein.

Die 33-jährige Frau und ihr Freund waren im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen. 

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Der Staatsanwalt Johann Frischmann erklärte, der Mann hätte „gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen“, und prangerte „eine Vielzahl an Fehlern“ an. Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.

Prozess nach Tod am Großglockner
Der Angeklagte sitzt im Saal des Innsbrucker Landgerichts. © Expa/Erich Spiess/APA/dpa | Expa/Erich Spiess

Die Verteidigung argumentierte, seine Freundin sei nicht unerfahren gewesen und habe „gewusst, worauf sie sich einlässt“. Die beiden seien demnach auf dem anspruchsvollen Großglockner in eine „Ausnahmesituation“ geraten. Der Angeklagte habe in Absprache mit ihr den Abstieg auf die Adlersruhe gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.

Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die am Berg zurückgelassene Frau an Unterkühlung starb. Zudem soll sie an einer Lungenentzündung gelitten haben. Dem Angeklagten drohten im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

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Der Angeklagte verfügte über große Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren. Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Online-Videos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter, wie der Richter betonte.

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Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin.

os/dpa/afp