Sohn Theo soll nicht aussagen, Tochter Klara tritt überraschend doch erst im Dezember als Zeugin auf: Einen Tag vor dem nächsten Verhandlungstermin im Prozess um Kindesentführung gegen Christina Block, Gerhard Delling und fünf weitere Mitangeklagte hat das Landgericht Hamburg erklärt: „Die als Zeugin für 9.30 Uhr geladene Tochter wurde auf einen Termin Mitte Dezember umgeladen.“ Das Gericht nannte keine Gründe. Klaras Aussage war zunächst für Mittwoch, 12. November, geplant.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Sie war mit ihrem Bruder Theo in der Neujahrsnacht 2024 von Kidnappern aus Dänemark nach Deutschland verschleppt worden. Ihr Vater Stephan Hensel war zuvor brutal niedergerungen worden. Beide Kinder leben mit ihrer ältesten Schwester seit 2021 beim Vater. Eine Tochter des früheren Paares Block/Hensel lebt bei der Mutter in Hamburg. Zwischen Vater und Mutter hat sich in den vergangenen Jahren ein erbitterter Sorgerechtsstreit entwickelt. Zuletzt urteilte ein dänisches Gericht, dass Christina Block ihre Kinder nicht sehen dürfe.

Christina Block vor Gericht: Wiedersehen mit Tochter Klara erst im Dezember

Wie das Gericht am Montag erklärte, werde Theo von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch machen. Deshalb wurde er „abgeladen“. Seine Schwester Klara jedoch hat über ihren Vater bereits erklären lassen, dass sie öffentlich aussagen wolle. Ob das Gericht dem Wunsch nach Öffentlichkeit folgt, ist noch nicht entschieden. Im Dezember wird außer Klara auch ihr Großvater aussagen: Unternehmer Eugen Block (85).

Am Dienstag sollen drei Zeugen aussagen, darunter „Mitarbeiter der Unternehmensgruppe, die im Bereich IT-Security tätig sind“. Zudem soll ein Beamter des Landeskriminalamtes eine Aussage machen.

Eugen Block scheitert mit Beschwerde gegen Richterin

Unterdessen hat die Dienstaufsichtsbeschwerde von Eugen Block über seinen Anwalt Gerhard Strate gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt keinen Erfolg gehabt. Strate beklagte eine „Lobhudelei“ einer Richterkollegin für Hildebrandt, die in einem Artikel des Hamburger Abendblatts zu finden sei. Offiziell gab das Gericht keine Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde ab. Sie liegt dem Abendblatt aber vor.

Lesen Sie auch

Landgericht Hamburg sieht keine Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit

Das Gericht schrieb Strate auf seine Beschwerde, dass Hildebrandt befangen sei: Hildebrandt sei über den Vorwurf informiert worden. „Diese hat von der Möglichkeit zur Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht“, so das Gericht. Das bedeutet: Richterin Hildebrandt lässt die Beschwerde ins Leere laufen. Das Gericht sieht deshalb auch kein Fehlverhalten der Richterin, weil sie sich auch in dem Artikel gar nicht geäußert hat. Ob sie die lobenden Aussagen ihrer Kollegin nun gebilligt habe oder nicht, sei deshalb quasi gleichgültig.

Eine weitere „Sachaufklärung“, so das Gericht, sei nicht notwendig. Deshalb habe man darauf verzichtet, „dienstliche Äußerungen“ der beiden Richterinnen einzuholen. Was im Artikel des Abendblattes stehe, gefährde die richterliche Unabhängigkeit nicht. Die „Mäßigung“ von Richtern, die in Grundsatzurteilen von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht verlangt werde, sei hier nicht berührt.