Es war wie ein Tagebuch. In ihrem Handy hat Unternehmerin Christina Block Alltägliches notiert, aber wohl auch ihre intimsten Gedanken. Was privat ist, soll auch privat bleiben, fand die 52-Jährige, die sich aktuell in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg neben sechs weiteren Angeklagten wegen Kindesentziehung verantworten muss. Doch nun hat das Gericht eine wegweisende Entscheidung getroffen, die den Verlauf des weiteren Verfahrens um die mutmaßliche Kindesentführung stark beeinflussen dürfte –, und zwar zum Nachteil der Hamburger Unternehmerin.

Es ist ein schwerer Rückschlag für die Verteidigung von Christina Block. Die Kammer habe „die richterliche Beschlagnahme von IT-Asservaten und weiteren Gegenstände angeordnet“, teilte die Gerichtspressestelle am Dienstag mit. „Es besteht nach Ansicht der Kammer kein Beweisverwertungsverbot insoweit.“ In den nüchternen Worten steckt viel Brisanz: Es geht um die Verwertung beschlagnahmter Daten auf Handys von Christina Block und insbesondere ihr digitales Tagebuch, in dem sie viele persönliche Gedanken zu ihren Kindern und deren Rückführung aus Dänemark aufgeschrieben hatte.

Digitales Tagebuch von Christina Block: Staatsanwaltschaft machte Fehler

Ob die IT-Asservate verwertet werden können, war seit Längerem ein Streitpunkt in dem Verfahren. Aus einer Auswertung könnten sich möglicherweise Hinweise darauf ergeben, ob und inwieweit Block in die mutmaßliche Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 involviert war. Die Angeklagte und ihr Verteidiger Ingo Bott hatten immer wieder entschieden dafür gekämpft, dass diese Aufzeichnungen nicht als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden sollten.