Fast zweieinhalb Jahre nach der grausamen Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat der Fall am Donnerstag um 14 Uhr vor Gericht begonnen. Diesmal geht es am Landgericht Koblenz um ein Zivilverfahren, in dem die Eltern und die Schwester des Opfers Schmerzens- und Hinterbliebenengeld in Höhe von 179.000 Euro einfordern, wie „ntv“ berichtet. Die Klage richtet sich gegen zwei Mädchen, die die Tat gestanden haben. Durch den Prozess kommen neue Details zu dem Fall ans Licht.

Luise aus Freudenberg getötet: So sollen die jungen Täterinnen vorgegangen sein

Die Tragödie nahm am 11. März 2023 ihren Lauf. Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen, sagte der vorsitzende Richter. Man habe sich an dem Tag 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten demnach, dass die beiden beschuldigten Mädchen – damals 12 und 13 Jahre alt – zuvor bereits über eine Tötung geredet hätten. Ursprünglich sei es einmal darum gegangen, Luise zu fesseln und zu ersticken, sagte er. „Das hat nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt hat.“

Daraufhin hätten sie das Messer herausgeholt und auf sie eingestochen – laut dem Richter insgesamt 74 Mal. Wie lange das gedauert habe, darum streiten sich die Parteien laut Richter. In einer Vernehmung hätten beide Mädchen schließlich eingeräumt, Luise erstochen zu haben.

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Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden haben, hatten neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband dabei, wie der Richter im Zivilverfahren sagte. Das Verbrechen erschütterte Deutschland tief. Die Täterinnen blieben aufgrund ihres Alters strafunmündig. Das Strafverfahren musste die Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen einstellen. Luises lebloser Körper wurde in einem Waldstück nahe der Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen entdeckt, nur wenige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause.

Fall Luise aus Freudenberg: Wird das Verfahren öffentlich sein?

Im Zivilverfahren gibt es zunächst eine sogenannte Güteverhandlung. Das ist üblich und soll zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Für den Fall einer gescheiterten Güteverhandlung hat das Gericht direkt danach einen Haupttermin bestimmt.

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Diese dann eigentlich öffentliche Verhandlung würde allerdings als Videoverhandlung durchgeführt, wie das Gericht mitteilte. Das heißt, alle Prozessbeteiligten können sich digital zuschalten und müssen nicht persönlich erscheinen. Zur Vernehmung der beiden Beklagten soll zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Es ist unwahrscheinlich, dass es am Donnerstag schon zu einem Urteil kommt.

mit dpa