Im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine Niederlage vor einem dänischen Familiengericht erlitten. Die familienrechtliche Anwältin von Christina Block, Elisabeth Unger, bestätigte auf dpa-Anfrage einen Bericht des Hamburger Abendblatts, das wie diese Redaktion zur FUNKE Mediengruppe gehört, wonach das Gericht in Sonderburg dem in Dänemark lebenden Ex-Mann der Unternehmerin das alleinige Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die 14 Jahre alte Tochter zusprach.

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Bislang habe der Vater lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht gehabt, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Das Gericht habe der Mutter auch das Umgangsrecht entzogen. Wie Unger der dpa mitteilte, erging die Entscheidung am 1. Mai. Ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, sagte sie nicht. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Sonderburg (Sønderborg) wollte die Angaben auf dpa-Anfrage entsprechend weder bestätigen noch dementieren.
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Anklage wegen mutmaßlicher Entführung gegen Block
Neben dem Sorgerechtsstreit steht noch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Erst am 25. April hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der beiden Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhoben habe. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen.

Christina Blocks Strafverteidiger Otmar Kury sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: „Der Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg trete ich mit scharfer Kritik entgegen und hebe hervor, dass sie durch eine völlig inakzeptable Voreingenommenheit, sowie einseitige, in vielen Fällen überhaupt nicht nachvollziehbare Verdächtigungen geprägt ist.“ Er warf der Staatsanwaltschaft bei der rechtlichen Bewertung schwere Rechtsfehler vor. Bereits im September 2024 habe er der Staatsanwaltschaft in einem 375-seitigen Schriftsatz alle Sachverhaltsdetails mitgeteilt und klargestellt, wer den Auftrag erteilt habe - „das war nicht die Dame Block, meine Mandantin!“
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Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Über die Zulassung der Anklage und eine Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Hamburg noch nicht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die 52-Jährige ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block (84).
fmg/dpa




