Im Zuge der Ermittlungen nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-Jährigen in Oldenburg, werten Ermittler Video- und Audioaufnahmen aus. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft werden neben den Aufzeichnungen auch das Mobiltelefon des Beamten, der die Schüsse abgegeben hat, sowie der Funkverkehr der Polizei aus jener Nacht überprüft.

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Aufzeichnungen der Bodycams, die von den beteiligten Polizisten getragen wurden, liegen jedoch nicht vor, da die Kameras während des Einsatzes nicht eingeschaltet gewesen seien, hieß es.

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Die Staatsanwaltschaft bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Hinweise zu den Geschehnissen in der Nacht auf den Ostersonntag in der Oldenburger Innenstadt machen kann, solle sich bei der Polizei Delmenhorst melden. Ziel sei eine lückenlose Aufklärung. 

Nach den bisherigen Ermittlungen schoss ein 27-jähriger Polizist gegen 02.40 Uhr auf den 21-Jährigen und verletzte ihn tödlich. Der junge Mann war zuvor nach einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek durch die Innenstadt geflohen. Einige Personen verfolgten ihn, worauf der 21-Jährige ihnen unter Vorhalt eines Messers gedroht haben soll. Der Staatsanwaltschaft zufolge steckte er das Messer anschließend wieder ein und lief davon. 

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Er traf auf Einsatzkräfte der Polizei und sprühte mit Reizstoff. Dann schoss ein 27-jähriger Polizeibeamter fünfmal in Richtung des 21-Jährigen und traf ihn mindestens dreimal von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Ein vierter Schuss soll den Oberschenkel gestreift haben. Der junge Deutsche erlitt lebensgefährliche Verletzungen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. 

Das Messer, mit dem der Mann seine Verfolger bedrohte, wurde sichergestellt. Hinweise, dass er vor den tödlichen Schüssen damit auch Polizisten bedrohte, gebe es derzeit nicht, so die Staatsanwaltschaft. Gegen den 27-jährigen Beamten wird wegen Totschlags ermittelt. 

Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen. Für diesen Freitagabend hat ein Bündnis zu einer Kundgebung in Oldenburg aufgerufen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Lorenz soll nicht vergessen werden. Forderung nach lückenloser Aufklärung (des Polizeieinsatzes mit Todesfolge)“. Die Polizei rechnet mit erheblichen Verkehrsbehinderungen im Bereich der Oldenburger Innenstadt.

dpa