Vielen Hartz-IV-Empfängern, die für ihre Kinder rückwirkend Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der Streichung aller Bezüge. Betroffen seien davon die Eltern, die die Ansprüche für die ersten drei Monaten dieses Jahres geltend machten, teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in Berlin mit.
Von den Eltern würden Nachweise über die Verwendung der Leistungen verlangt, etwa Belege über bezahlte Schulmittagessen oder Fahrkarten. Da jedoch die Nachweispflicht erst zum 1. April im Vermittlungsausschuss beschlossen wurde, wäre die Drohung des Jobcenters den Angaben des Verbandes zufolge vor Gericht nicht durchsetzbar.
Allerdings sorge der entsprechende Absatz in den Schreiben für Verunsicherung bei den betroffenen Eltern.