Der Weg für das Wechselkennzeichen ist frei. Ab Mitte 2012 können zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Das hat nun der Bundesrat entschieden. Die Regelung soll unter anderem die Anschaffung von Elektroautos für Kurzstrecken vereinfachen. Allerdings kann zu jeder Zeit nur eines der beiden Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt werden.
Die Halter sollen durch Rabatte bei der Kfz-Versicherung profitieren. Einige Assekuranzen haben bereits entsprechende Konditionen angekündigt. Für die Kfz-Steuer ergibt sich jedoch keine Erleichterung – sie muss für beide Fahrzeuge voll gezahlt werden.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass es sich um zwei Fahrzeuge gleicher Art handelt. Das heißt, es muss sich beispielsweise um zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Wohnmobile handeln. Zudem müssen die Kennzeichen beider Fahrzeuge die gleiche Größe haben, da ein Teil des Schildes beweglich ist. Es wird je nachdem, welches Fahrzeug gerade gefahren wird, an den festen Teil des Kennzeichens angeklickt.
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