Wer sich einen Hund anschaffen will, soll künftig verpflichtet werden, einen sogenannten Hundeführerschein zu machen. So wollen es SPD und CDU im neuen Berliner Hundegesetz verankern.

Eine gute Entscheidung, die allen Menschen nutzen wird, die in dieser Stadt leben, und am Ende auch den Vierbeinern selbst. Die werden auf jeden Fall davon profitieren, wenn sie besser erzogen sind und die Personen in ihrem Umfeld entspannter mit ihnen umgehen. Und es wird ihnen außerdem guttun, wenn Frauchen oder Herrchen mehr darüber wissen, wie ein Hund in der Großstadt zu halten ist, was er lernen sollte, wie viel Auslauf und welche Ernährung er benötigt.

An einem Punkt jedoch geht der berechtigte Vorstoß von SPD und CDU zu weit. So sollen künftig auch all jene, die schon einmal einen Vierbeiner hatten, einen Hundeführerschein machen müssen, wenn sie sich ein neues Tier anschaffen.

Beißvorfälle mit Kampfhunden deutlich zurückgegangen

Das scheint übertrieben und spricht langjährigen Hundebesitzern jede Erfahrung ab. Der bisherige Gesetzentwurf war diesbezüglich realistischer. Er nahm Berliner, die seit mehr als drei Jahren einen Hund halten, von der Pflicht aus, eine theoretische Prüfung ablegen zu müssen, wenn sie sich einen neuen Hund kaufen. Bei dieser Reglung sollte es bleiben.

Fraglich ist auch das Vorhaben, mit dem neuen Hundegesetz das Verbot bestimmter Rassen abzuschaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es geholfen hat, eine solche Verbotsliste einzuführen. Beißvorfälle mit Kampfhunden zum Beispiel sind deutlich zurückgegangen.

Natürlich hängt die Gefährlichkeit eines Hundes nicht nur von seiner Rasse ab, sondern auch davon, wie gut oder schlecht er erzogen ist und wie gut oder schlecht seine Besitzer mit ihm umgehen können. Bestimmte Rassen sind dennoch von ihrem Wesen her schwer zu erziehen und für die Haltung in einer Stadtwohnung eher nicht geeignet.

Dies sollte auch in Zukunft berücksichtigt werden. Doch wie auch immer das neue Hundegesetz am Ende aussehen wird, eines steht fest: Es wird nur dann nützen, wenn klar ist, wie und von wem die Regelungen kontrolliert werden sollen. Diese Festlegung aber steht noch aus.