Mit kleinen Geschäften hat sich Bernd F. Lunkewitz noch nie gern abgegeben. Der ehemalige Chef des Berliner Aufbau Verlags fordert jetzt nach Informationen des “Focus“ von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) 183 Millionen Euro zurück.
Wie sich diese Summe im Detail zusammensetzt, ist noch unklar. Die BvS ist die Rechtsnachfolgerin der Treuhand, und die Treuhand hatte Lunkewitz 1991 den Aufbau Verlag verkauft, obwohl sie kein Verfügungsrecht über ihn hatte. Der eigentliche Eigentümer des Verlags war der DDR-Kulturbund, von dem ihn Lunkewitz 1995 zum zweiten Mal erwarb. Seither klagte der Frankfurter Immobilien-Millionär gegen die BvS, die sich weigerte, das erste Geschäft rückgängig zumachen. Im März diesen Jahres entschied der Bundesgerichtshof nach "unstreitigen Tatsachen" zugunsten von Lunkewitz. Doch die BvS und ihre vorgesetzten Stellen in der Bundesregierung weigerten sich bislang Lunkewitz' Forderungen in Höhe von zunächst rund 50 Millionen anzuerkennen.
"Das eben ist der Fluch der bösen Tat", heißt es bei Schiller, "dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären." Konnte man den Verkauf des Aufbau Verlags noch als Irrtum der Treuhand in den Vereinigungswirren betrachten, lässt sich ihr über ein Jahrzehnt anhaltender juristischer Widerstand gegen die offenkundig "unstreitigen" Ansprüche von Lunkewitz nur noch mit Kopfschütteln kommentieren. Dass die BvS trotz Urteil des höchsten deutschen Gerichts sich nicht zu einer Einigung mit dem Verleger herablassen wollte, hat Lunkewitz endgültig in Rage und den Aufbau Verlag nun in eine existenzgefährdende Situation gebracht.
Denn nachdem Lunkewitz dem defizitären Haus keine Unterstützung aus seinem Privatvermögen mehr zusagen wollte, musste der Verlag im Mai Insolvenz anmelden. Inzwischen hat Lunkewitz in Frankfurt am Main eine neue "Alte Verlags GmbH" gegründet, die unter anderem die Geschäfte des Aufbau Verlags fortführen soll. Er hält offenbar an den Plänen fest, das Haus verkaufen zu wollen. Interessenten, sagt er laut "Focus", gebe es schon. Allerdings müsse der inzwischen bestellte Insolvenzverwalter bereit sein, "die ungerechtfertigten Ansprüche" auf sein Eigentum aufzugeben.