Ein Buchstabe ist das Zeichen einer Schrift, das einen Laut oder eine Lautverbindung wiedergibt. Wenn wir alle Buchstaben, die uns in einer Sprache zur Verfügung stehen, nach einer festgelegten Reihenfolge ordnen, sprechen wir von einem Alphabet. Das deutsche Alphabet hat 26 Buchstaben. Der Ausdruck „Buchstabe“ kommt nicht vom Buch, sondern von der Buche. Urgermanisch handelte es sich um einen Stab aus Buchenholz mit Runen oder anderen Schriftzeichen. Ein Buch war (und ist) demnach ein Schriftstück mit vielen Buchstaben.

Ein Wort besteht wenigstens aus zwei Buchstaben. Kann also ein Einzelbuchstabe kein Wort sein? Ein Einzelbuchstabe nimmt manchmal durchaus eine substantivierte Form an und bildet allein das Glied eines Satzes: Das A steht als erster Buchstabe im Alphabet. Das A mit bestimmtem Artikel ist hier ein Nomen als Wortart und ein Subjekt als Satzglied. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Werden Einzelbuchstaben groß- oder kleingeschrieben? Werden sie gebeugt? Welches Geschlecht haben sie? Fangen wir mit der dritten Frage an.

Substantivierte Einzelbuchstaben sind immer Neutra: das A und das O, einem ein X für ein U vormachen. Das wird niemand anzweifeln. Schwieriger ist es mit der Flexion. In der Umgangssprache neigen wir dazu, im Genitiv Singular und im Plural die Endung -s anzufügen: „die As“, „des Bs“, „drei Fs“ oder gar „drei fs“. In der Schriftsprache müssen wir diese eigenartigen Gebilde unbedingt vermeiden. Es heißt die A, des B oder: Schifffahrt schreibt man mit drei f.

Zur ersten Frage. Substantivierte Einzelbuchstaben schreibt man im Allgemeinen groß: das T, das Y am Anfang eines Wortes, auf das M folgt das N im Alphabet. Beachten Sie aber die Einschränkung „im Allgemeinen“. Bei dem Beispiel „der Punkt auf dem I“ würden Sie sich erstaunt die Augen reiben, den i-Punkt suchen und ihn auf dem großen I gar nicht finden. Nur ein kleines i hat einen Punkt in der oberen Etage. Das führt zu der Regel: Wird ein Großbuchstabe zitiert, wird großgeschrieben, wird ein Kleinbuchstabe zitiert, wird kleingeschrieben. Also: der Punkt auf dem i, der Müller mahlt mit einem h, zweimal t im Wort „Entgelt“.

Gegen klare Regeln hat niemand was einzuwenden

Wird der Einzelbuchstabe mit anderen Wörtern verbunden, so geschieht das zwingend mit einem Bindestrich. Überhaupt ist der Bindestrich in der deutschen Schriftsprache keineswegs abgeschafft worden, wie man angesichts der massenhaften Fehlleistungen in dieser Hinsicht glauben könnte. Man koppelt also etwa T-Träger, n-Eck oder i-Pünktchen. Für die Groß- oder Kleinschreibung (selbst am Anfang des Kompositums) gilt das oben Gesagte: groß, wenn ein großer Einzelbuchstabe zitiert wird, klein beim Fokus auf einen kleinen Buchstaben. Das ist auch bei der Stellung als Grundwort so: das Fugen-s, das Dehnungs-h, das Schluss-s.

Gegen klare Regeln hat niemand etwas einzuwenden, doch wenn Oberlehrer und Studienprofessoren jahrelang in ihren Fachzeitschriften über völlig überflüssige Ausnahmen streiten, geht diese Rechthaberei meistens aus wie das Hornberger Schießen, und beide Möglichkeiten werden erlaubt. In unserem Fall kamen einige Pedanten auf die glorreiche Idee, dass ein kleines s und ein großes S orthografisch zwar unterschiedlich zu bewerten, in der Form (!) aber gleich seien. Die Folge: S-förmig und s-förmig oder o-beinig wie O-beinig sind gleichberechtigt erlaubt. Natürlich heißt es trotzdem der S-Haken (Fleischhaken) mit großem S, obwohl das kleine s nicht anders gebogen ist, und nicht etwa „die o-Beine“, sondern die O-Beine.

Musiker hören, ob ein Stück in Dur oder in Moll gesetzt ist, sie spüren das Tongeschlecht, müssen bei der schriftlichen Wiedergabe der Tonart aber aufpassen. Die Dur-Tonarten werden mit großen, die Moll-Tonarten jedoch mit kleinen Buchstaben bezeichnet: A-Dur, a-Moll, A-Dur-Tonleiter, a-Moll-Tonleiter.

Peter Schmachthagen schreibt hier wöchentlich über die Tücken der deutschen Sprache
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