Was hätte Donald Trump über Daniel Kaiser-Küblböck getwittert? Vermutlich hämevoll Böses über die Andersartigkeit jenes Menschen, der mit 33 Jahren über Bord eines Kreuzfahrtschiffs gegangen ist. Wie alle Darstellenden aus dem niedrigschwelligen Unterhaltungsgewerbe hat er pflichtgemäß polarisiert, im Fach „Bunter Vogel“. Kaum einer kannte ihn, aber jeder meinte, was zu wissen über den Teenager, der zum Start von DSDS weich und androgyn daherkam, hungrig nach Ruhm. Daniel Küblböck wollte nicht der Norm entsprechen, was mutig ist und selbstzerstörerisch zugleich. Niemand weiß, warum sich weltweit dreimal mehr Männer als Frauen umbringen. Es mag auch mit Normendruck zu tun haben. Deutschland ist der Vater aller Normen.

1917 wurde das Deutsche Institut für Normung gegründet, das einheitliche Größen für Bolzen, Schrauben, Muttern festlegte, einer der Gründe, warum die Industrie „Made in Germany“ der britischen enteilte. Menschen sind keine Schrauben, die überall passen müssen, nicht Özil, Schweiger, Wurst. Die menschliche Norm wird allein durch das Grundgesetz und seine Ableitungen bestimmt, die ein Abweichen durchaus ermutigen, auch ein drittes Geschlecht. Eine moderne Gesellschaft gibt Andersartigen die Sicherheit, anders sein zu können. Daniel Kaiser-Küblböck durfte sich offenbar nie sicher fühlen, weder vor einer wut- und hämeprallen Meute noch vor der kranken Gier des Gewerbes. Warum zieht Medienprofi Dieter Bohlen für sein Abschiedsvideo einen Pullover mit der Aufschrift „Be one with the Ocean“ („Sei eins mit dem Ozean“) über? Zufall? Oder einfach geldwerte Aufmerksamkeit, die nur anstandsblindeste Fans für normal halten. Mit dem kleinen Daniel kann man’s halt machen.

Die Feinde einer erwachsenen Gesellschaft sind nicht die schillernden Vögel, die Grenzen testen, sondern gewissenlose Kleingeister, die für ein bisschen Aufmerksamkeit an den niedrigsten Schubladen zerren, von „Fliegenschiss“ bis „Misthaufen“. Unsere Anführer sollen meinetwegen Netzstrümpfe zum Cordjackett und Hasenohren tragen, sich aber aufrichtig an Artikel 1 des Grundgesetzes halten.

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