In den Streit zwischen Berlin, Brandenburg und dem Bund um die Nachfolgeregelung für BER-Flughafenchef Hartmut Mehdorn ist nun doch Bewegung gekommen. Am Dienstagmittag hatte Berlin noch damit gedroht, die für diesen Freitag geplante Sondersitzung des Flughafen-Aufsichtsrats abzusagen, wenn keine Personalentscheidung möglich sei. Es sei eine „mögliche Option“, sollte es „keine Entscheidungsreife geben“, sagte die Berliner Senatssprecherin Daniela Augenstein. Danach gab es jedoch bis in den Abend hinein Telefongespräche zwischen den drei Gesellschaftern. Zuletzt sah es so aus, als ob es doch am Freitag eine Paketlösung über die Personalien und die Strukturfragen im Aufsichtsrat geben könnte.
Nach Querelen mit dem Kontrollgremium will Mehdorn den Posten spätestens zum 30. Juni aufgeben. Berlin und Brandenburg sind sich schon seit einigen Wochen einig, hatten sich bislang aber nicht mit dem Bund als dritten Eigentümer auf einen Kandidaten verständigen können.
Für den Chefposten waren zuletzt die Manager Karsten Mühlenfeld und Michael Clausecker im Gespräch. Der frühere Rolls-Royce-Manager Mühlenfeld trat allerdings Anfang Februar eine neue Stelle als Entwicklungschef für Zentral- und Osteuropa bei Bombardier an. Bei dem Zug- und Flugzeugbauer war Clausecker wiederum zuletzt Deutschlandchef. Am Dienstagabend verstärkten sich die Hinweise, dass Mühlenberg offenbar als Favorit gehandelt wird.
In der vergangenen Woche hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Berliner Senat mit seiner Aussage verärgert, statt eines BER-Ausbaus eine Zusammenarbeit mit Leipzig zu erwägen. Zugleich riet er dazu, den neuen Airport in Schönefeld erst einmal fertigzubauen, bevor über eine Erweiterung entschieden werden soll. „Wenn der Flughafen in Betrieb geht, wird er genügend Start- und Landekapazitäten bieten“, hatte Dobrindt gesagt. Später könne man über den Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) sprechen, „mögliche Synergien zwischen dem BER und Leipzig herzustellen“. Auf die Frage, ob Leipzig als Berliner Zweitflughafen fungieren könne, antwortete Dobrindt: „Der Flughafen Leipzig wäre mit der Bahn in 55 Minuten Fahrzeit aus der Berliner Stadtmitte zu erreichen. Darin sieht Tillich für mögliche Synergien einen Anknüpfungspunkt.“
Mehdorn lehnte entsprechende Überlegungen rigoros ab. „Nein, Leipzig ist keine Option. Wer von und nach Berlin fliegen will, fliegt von und nach Berlin. Das ist heute so, und das wird auch künftig so sein. Leipzig ist viel zu weit weg“, sagte Mehdorn. „Wir werden beim Start des Flughafens 34 Millionen Passagiere haben, für eine mögliche Erweiterung sind noch zweieinhalb Jahre Zeit.“ Nötig sei „eine zielgerichtete Kapazitätserweiterung“ des Hauptstadtflughafens nach dessen Eröffnung, die jetzt vorzubereiten sei.
Kritik an Nordbahn-Sanierung
Auch wegen der geplanten Sanierung der Nordbahn gibt es neuen Ärger. Wegen des fehlenden Schallschutzes fordern die Grünen im Potsdamer Landtag einen Stopp der ab Mai geplanten Arbeiten. Weniger als zehn Prozent der rund 4500 Haushalte an der neuen Südbahn, die während der Sanierung für ein halbes Jahr genutzt wird, seien bislang gegen den Fluglärm geschützt, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel am Dienstag. „Damit sind die Voraussetzungen auch für eine zeitweise Nutzung der Südbahn nicht gegeben“, sagte er. „Wir rechnen mit Musterklagen der Anwohner und unterstützen diese.“
Die vorübergehende Inbetriebnahme der Südbahn war von der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg im Dezember genehmigt worden. Dem Anspruch der Anwohner sei zu einem großen Teil Rechnung getragen, weil dem größten Teil der Schallschutz von der Flughafengesellschaft zumindest bewilligt worden sei, hieß es zur Begründung. „So ein Stück Papier ist aber noch kein Schutz gegen Fluglärm“, kritisierte der AfD-Abgeordnete Andreas Kalbitz.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will wegen der Wannsee-Flugroute für den neuen Airport vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Verfassungsbeschwerde wurde nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger am Montag eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Flugroute im November für rechtens erklärt. Der Verband moniert jedoch, dass die Flüge über von der EU als Ruhegebiete deklarierte Regionen im Grunewald und über mehrere Gemeinden führten.
BM





